Plagiate

Einen lesenswerten Artikel zum Thema Produkt- und Markenpiraterie hat die Tageszeitung DIE WELT veröffentlicht.

Handtaschen, Uhren, Handys, Sonnenbrillen: Viele Touristen können den Billigangeboten nachgeahmter teurer Designerware im Urlaub kaum widerstehen. Doch das ist nur die Spitze des Plagiatberges. Die richtig große Nummer der Produktpiraterie läuft aber inzwischen über den Internetversand.

Berentzen verkauft einen Elefanten

Die Berentzen-Gruppe AG hat sich von einer der ältesten deutschen Marken getrennt.

Die Bildmarke


(Registernummer: 1 343) datiert vom 01.10.1894. Die Marke beansprucht Schutz in der Klasse 33 für “Spirituosen, Schnäpse, Bittern, Liköre, Branntwein, Likör- und Branntweinessenzen”. Neue Markeninhaberin ist die Zinnaer Klosterspirituosen GmbH.

Quelle: DPMA

Sale -and-Lease-Back – ein Modell für Marken?

Was der Verkauf von Markennamen einbringt

Ein noch recht junger Trend auf dem Leasingmarkt ist das Leasing so genannter immaterieller Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen und Markenrechte. Vor allem bei den Markennamen sehen Finanzierungsspezialisten noch ungehobene Schätze. Eine seit Jahren etablierte Marke mit positiv besetzem Bekanntheitsgrad trägt häufig in hohem Maße zum Wert eines Unternehmens bei. 2009 machte der Anteil dieses Segments am Leasingneugeschäft allerdings erst ein Prozent aus.

Um stille Reserven zu mobilisieren und eine zusätzliche Finanzierungsquelle zu erschließen, ‚verflüssigte’ die Firma Underberg ihre Spirituosenmarke Asbach. Sie verkaufte den Markennamen an eine Leasinggesellschaft und leaste ihn von dieser für einen bestimmten Zeitraum zurück. Das Verkaufen und Zurück-Mieten, im Fachjargon Sale-and-Lease-Back genannt, erfreut sich zunehmend großer Beliebtheit.

Quelle: Presseanzeiger

Ob sich ein solcher Trend im Markenbereich tatsächlich durchsetzen wird, muss allerdings bezweifelt werden. Funktionsfähig kann ein derartiges Modell eigentlich nur bei werthaltigen Marken sein, die durch den hohen Markenwert die Transaktion überhaupt erst sinnvoll werden lassen. Dabei wird es sich im Normalfall aber nicht um die Kernmarken eines Unternehmens handeln. Von diesen Marken würde sich ein Markeninhaber wohl nur im größten Notfall trennen. Es kommen folglich nur gut eingeführte “Zweitmarken” eines Unternehmens in Betracht – die Menge der Kandidaten scheint mir überschaubar.

DPMA: g.g.A. “MÜNCHENER BIER”

Vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 35. Kalenderwoche 2010 veröffentlicht:

Dem Antrag stattgebender Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts
Antrag auf Änderung der Spezifikation

Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 31 2009 000 100.5
MÜNCHENER BIER
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Verein Münchener Brauereien e.V.

Quelle: DPMA