Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1002 vom 07.11.2010:
Die Sekretärinnen
In den besten Jahren
Wilde Hochzeit
Nicht ohne meine Enkel
Urology News
Quelle: Titelschutzanzeiger
markenrechtliches Sammelsurium
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1002 vom 07.11.2010:
Die Sekretärinnen
In den besten Jahren
Wilde Hochzeit
Nicht ohne meine Enkel
Urology News
Quelle: Titelschutzanzeiger
Die Maskottchen für die Fußball Europameisterschaft 2012 in Polen und der Ukraine heißen Slavek und Slavko.
Klemek, Ladko, Siemko und Strimko sind bei der Wahl leider durchgefallen – macht aber vermutlich keinen Unterschied.

EU-Marke: 9517319

EU-Marke: 9517343
Quelle: HABM
Russland und Katar – ein orthodoxes sowie ein muslimisch geprägtes Land werden offenbar zur ersten interreligiösen Bewährungsprobe für Aloisius “Luigi” Scrosoppi, den neuen Schutzpatron der Fußballer. Wenn – wie die FIFA gestern bekannt gab – 2018 und 2022 in diesen Ländern um die Weltmeisterschaft gekickt wird, so wird der bittende Blick so manch eines Fußballers nicht einfach gen Himmel gerichtet sein, sondern vielleicht auf ein Bild des Heiligen “Luigi”, der ganz offiziell seit August des heurigen Jahres für die himmlische Schützenhilfe der Ledertreter und ihrer Fans zuständig ist.
Quelle: kathweb
Auch ins Europäische Markenregister hat der Schutzpatron bereits Einzug gehalten.

Registernummer: 9449398
Nizzaklassen 06, 14, 19, 20, 21, 25, 29, 30, 32, 41
Anmeldedatum 15.10.2010
Quelle: HABM
Gegen die nachfolgende Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 48. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
30 2010 010 719

Nizzaklassen: 35, 42
Quelle: DPMA
Hinweis für Markenanmelder über eine Praxisänderung bei der Klassifikation
Betrifft Markenanmeldungen ab dem 1. Januar 201101.12.2010
Bei Markenanmeldungen, die ab dem 1. Januar 2011 im DPMA eingehen, werden unpräzise Waren- und Dienstleistungsbegriffe anhand der jeweils angegebenen Klasse ausgelegt. Das bedeutet für Sie:
* Bei der Benutzung von Begriffen, die Sie in unserer “Suchmaschine” ( http://www.dpma.de/service/klassifikationen/nizzaklassifikation/suche/suchen.html) finden, hat die Praxisänderung keine Auswirkung.
* Wenn Sie zur Formulierung Ihres Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses Begriffe verwenden, die verschiedenen Klassen zugeordnet werden können, werden diese durch die Angabe der Klassenziffer eindeutig klassifizierbar; es bedarf daher keiner Präzisierung. Dies betrifft Materialangaben, Zweckbestimmungen oder auch so genannte “Klassenvermerke” (z.B. “nicht aus Metall”, “für medizinische Zwecke”, “soweit in Klasse xy enthalten”). Solche Präzisierungen können künftig entfallen, wenn der Anmelder durch die Auswahl der Klasse zu erkennen gegeben hat, wie er den von ihm gewählten Begriff meint und somit der Zweck der Präzisierung durch die zwingende Gruppierung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses bereits erreicht ist.
Bitte beachten Sie:
Die Beanspruchung eines Waren- oder Dienstleistungsbegriffes, der durch die Klassenziffer ausreichend präzisiert ist, kann nachträglich nicht mehr auf eine weitere Klasse ausgedehnt werden, weil dies eine unzulässige Erweiterung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses darstellen würde.
Quelle: DPMA

Aktenzeichen: 39843097.7
Rechtsstand Zurückgezogen / Zurückgenommen
Quelle: DPMA