DPMA: Hinweis aus Anlass der Naturkatastrophe in Japan

Aus Anlass der Naturkatastrophe in Japan und ihrer dramatischen Folgen weist das Deutsche Patent- und Markenamt auf Folgendes hin:

Das Deutsche Patent- und Markenamt wird die aktuelle Situation in Japan im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei der Führung der Schutzrechtsverfahren berücksichtigen.

Dies gilt insbesondere für die Bewilligung von Anträgen auf Verlängerung von Fristen, die vom Deutschen Patent- und Markenamt bestimmt wurden. Gesetzlich bestimmte Fristen können vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht verlängert werden. Insoweit verweist das Deutsche Patent- und Markenamt aber auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Wer eine gesetzlich bestimmte Frist aufgrund der aktuellen Umstände in Japan unverschuldet versäumt, kann danach auf Antrag in den vorherigen Stand eingesetzt werden. Er wird dann so gestellt, als wenn er die Frist eingehalten hätte. Ob die Voraussetzungen vorliegen, ist von der zuständigen Stelle im Einzelfall zu prüfen.

Bitte entnehmen Sie die genauen Voraussetzungen und den Anwendungsbereich der Wiedereinsetzung den jeweiligen Vorschriften in den Schutzrechtsgesetzen. Diese sind abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de.

Die Wiedereinsetzung ist geregelt für Verfahren

* in Patentsachen in § 123 Patentgesetz,
* in Markensachen in § 91 Markengesetz,
* in Geschmacksmustersachen in § 23 Abs. 1 Satz 4 Geschmacksmustergesetz in Verbindung mit § 123 Absatz 1 bis 5 und 7 Patentgesetz,
* in Gebrauchsmustersachen in § 21 Abs. 1 Gebrauchsmustergesetz in Verbindung mit § 123 Patentgesetz und
* in Halbleiterschutzsachen in § 11 Abs. 1 Halbleiterschutzgesetz in Verbindung mit § 123 Patentgesetz.

Quelle: DPMA

Wahre Helden sterben jung

diese Maxime hat sich Eisbär Knut, der Begründer der “Celebrity Zoo Animals”*-Bewegung, offenbar zu Herzen genommen und ist im jugendlichen Alter von vier Jahren verstorben.


(Registernummer: 30720573; Quelle: DPMA)

Zu Lebzeiten war Mediendarling Knut Gegenstand eines bis dahin einzigartigen Markenrennens und damit Quelle täglichen Contents für den MarkenBlog. Mit Knut begann der Hype um putzige, verblüffende oder skurrile Zootiere und ihre Vermarktungsrechte. Flocke, Orakel Paul und jüngst Heidi das schielende Opossum führten diese Entwicklung fort.

Der frühe Tod lässt Knut als das goldige Eisbärbaby in Erinnerung bleiben – der Anblick des adipös-lethargischen Knut bleibt uns erspart. So dient der frühe Heimgang in die ewigen Jagdgründe vielleicht, wie einst bei James Dean, der dauerhaften Legendenbildung. So böse das klingt, aber aus Marketingsicht ist Knuts Tod vermutlich ein Glücksfall.

* Auf Fußnoten soll man dieser Tage ja nicht verzichten. Die Bezeichnung “Celebrity Zoo Animals” stammt von Birgit Clark.

MontagsMarken 12. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 22.03.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 228 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010017900

Nizzaklassen: 09, 18, 25, 28, 30, 41

302010017469

Nizzaklassen: 14, 18, 21, 25

302010017450

Nizzaklassen: 32, 39

302009075895

Nizzaklassen: 29, 30

Quelle: DPMA

Wesermünde – Namensstreit bei Gemeindefusion

Zwei Gemeinden wollen fusionieren: Langen und Bederkesa im Landkreis Cuxhaven. Quasi verlobt sind sie schon. Aber wenn sie demnächst das Bündnis eingehen, welchen gemeinsamen Namen soll die Familie tragen? Den mit Bindestrich – Langen-Bederkesa? Oder gar Wesermünde? Alles läuft offenbar auf letztere Version hinaus. Damit wiederum bringt die neue Gemeinde einen ihrer Nachbarn gegen sich auf: Bremerhaven, das einst selbst Wesermünde hieß.

Quelle: Weser-Kurier

Die Bezeichnung “Wesermünde” findet sich auch im Markenregister. Bis 2001 war die nachfolgende Wort-/Bildmarke unter der Registernummer 861983 eingetragen.


Mit Priorität vom 09.03.1968 genoß die Marke Schutz für die Ware “Deutsche Markenbutter” in der Nizzaklasse 29.

Quelle: DPMA