Markenverband: Europa benötigt eine Behörde für geistiges Eigentum

Produkt- und Markenpiraterie, die zumeist mit kriminellen oder mafiosen Strukturen einhergeht, ist eine der größten Bedrohungen für qualitäts- und innovationsgetriebene Volkswirtschaften und deren nachhaltiges Wachstum. Vor diesem Hintergrund fordert der Markenverband, dass der Kompetenz- und Aufgabenbereich des europäischen Markenamtes weit über die bisherigen Zuständigkeitsgrenzen erweitert wird. „Europa braucht mehr als ein gemeinsames Markenamt, es braucht eine mit umfangreichen Aufgaben ausgestattete Behörde für geistiges Eigentum, ein echtes IP-Office“, sagt Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht/Verbraucherpolitik im Markenverband.

Dabei muss diese Behörde gar nicht neu geschaffen werden, vielmehr sollte bei Überlegungen zu einer Erweiterung des Kompetenz und Aufgabenbereichs des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) mutig über die bisher bestehenden Zuständigkeitsgrenzen hinausgedacht werden.

Ein solches europäisches Intellectual Property (IP)-Office könnte seinen Informations- und Schulungsservice gerade für kleine und mittlere Unternehmen ausbauen, um diesen die Erlangung von Schutzrechten weiter zu erleichtern. Dies lässt sich hervorragend auch in Kooperation mit den nationalen Markenämtern umsetzen. Doch das Informations- und Schulungsangebot für Unternehmen kann auch weit über den europäischen Ansatz hinaus gehen. Durch Kooperationen mit Drittstaaten könnte ein europäisches IP-Office nicht nur die Weiterentwicklung des Schutzes geistigen Eigentums in anderen Teilen der Welt forcieren, sondern für europäische Unternehmen auch ein wichtiger Informationspool zur Erlangung und Verteidigung von Schutzrechten in diesen Drittstaaten werden.

Neben der Modernisierung und Harmonisierung von Fragen der Markeneintragung und Markenrecherche muss der Ansatz eines echten IP-Office aber auch auf den Bereich der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums gerichtet sein. Die Eingliederung des European Observatory on Counterfeiting and Piracy in das HABM ist hier ein guter, aber eben nur ein erster Schritt. Die Unterstützung von Durchsetzungsbehörden wie Zoll und Polizei könnte folgen. Dabei geht es nicht darum, dass sich ein IP-Office in Fahndungsaktivitäten einmischt. Die Erweiterung der Datenbanken um Details von Originalprodukten und Hintergrundinformationen zu Fälschungen sowie Ansprechpartner in den Unternehmen kann aber eine wertvolle Hilfe sein.

Zusätzlich sollte ein europäisches IP-Office das Wissen um den Schutz geistigen Eigentums durch wissenschaftliche Studien und Forschungsprojekte vorantreiben So könnten nicht nur neue Erkenntnisse für Durchsetzungsbehörden und Rechteinhaber gewonnen werden. Das IP-Office könnte auch intensiver noch als bisher ein Berater der Kommission zur Fortentwicklung des Rechtsrahmens werden. Eine Art Wissens- und Interessensvertretung für die Rechte des geistigen Eigentums.

Quelle: Pressemitteilung Markenverband

Löschung nach Widerspruch (21/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

306 00 650
Frubino
Nizzaklassen: 29, 30, 32

306 08 906

Nizzaklasse: 25

307 05 524
Osso-med
Nizzaklassen: 03, 05, 29, 30

307 41 770
PROTHIN
Nizzaklassen: 05, 29, 30, 32

30 2008 041 685
NEURO-MED
Nizzaklassen: 03, 05

30 2009 048 422

Nizzaklassen: 29, 30, 43

Quelle: DPMA

Pippa – “Der Hintern der Nation”

Auch andere verdienen mit Pippa prächtig. Michael Bandar, Wirtschaftsstudent aus Bedfordshire, war einer der ersten, der Pippas Potenzial erkannte. Zusammen mit Kommilitonen gründete er noch während der Hochzeitszeremonie die Facebook-Gruppe “Pippa Middleton Ass Appreciation Society” (Gesellschaft zur Würdigung von Pippa Middletons Hintern). “Das war natürlich ein Scherz”, sagt der 21-Jährige, “ich dachte, dass die Seite sofort gelöscht würde”. Inzwischen betreibt der Student einen regen Versandhandel mit Buttons, Boxershorts und T-Shirts mit Sprüchen wie “FabulARSE” oder “Queen of the Ass-tocracy”.

Dass selbst Pippas Name Gold wert ist, will sich in Deutschland jetzt offenbar der Burda-Verlag zu Nutze machen. Nach Informationen des Branchenblattes “Kontakter” hat Burda beim Deutschen Patent- und Markenamt die Marke Pippa angemeldet.

Quelle: Stern

Unter dem Aktenzeichen 3020110276048 führt das DPMA die Wortmarkenameldung “PIPPA” der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft. Die Marke beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 9, 16, 35, 38, 41.

Für die Warenklasse 31 “Lebende Pflanzen und natürliche Blumen, insbesondere Rosen und Rosenpflanzen; Vermehrungsgut von Pflanzen.” wurde am 04.05.2011 die Europäische Gemeinschaftsmarke “Pippa” der W. Kordes’ Söhne Rosenschulen GmbH & Co KG angemeldet.

Markenverband reagiert auf Vorschläge er EU Kommission

EU-Strategie verleiht Markenschutz das notwendige Gewicht.

Berlin, 25. Mai 2011. Die EU-Kommission hat gestern ihre kurz- und mittelfristig angelegte Strategie zu geistigem Eigentum (Intellectual Property Rights – IPR) vorgestellt. Dabei sieht die EU-Kommission den Schutz geistigen Eigentums zu Recht als essentiell für die Europäische Wirtschaft an. Zusätzlich möchte die Kommission eine Balance herstellen zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und einem so gutem Zugang zu geistigem Eigentum, dass daraus Innovationen und Geschäftsideen entstehen können. Unter anderem soll europäisches Markenrecht modernisiert, Durchsetzungsrechte gestärkt, geografische Angaben geklärt und die Befugnisse von Behörden geordnet werden.

„Der Markenverband unterstützt die Stoßrichtung der europäischen IPR-Strategie, verleiht sie doch dem Schutz und der Förderung von Marke das notwendige Gewicht“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e.V. Er ergänzt: „Die Ernsthaftigkeit, mit der die EU-Kommission die Strategie verfolgt, ist daran zu messen, ob in anderen Bereichen weiterhin die existenzielle Beschädigung von Marke in Kauf genommen wird. Von der Kommission diskutierte Regulierungsoptionen, wie das Verbot jeglicher Markenkennzeichen, sind vor diesem Hintergrund sofort einzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung Markenverband