Freundin vs. 11 Freundinnen

Die Freundin für Generationen von Frauen, das seit über 60 Jahren erfolgreiche Hochglanzmagazin Freundin aus München, will auch keinesfalls irgendeine Nebenbuhlerin dulden – und schon gar nicht elf. Deshalb klagte die Frauenzeitschrift gegen ein neues Blatt, das sich 11Freundinnen nennt. Nach dem Motto, es kann nur eine geben, wurde am Dienstag vor dem Landgericht MünchenI um den Namen gestritten.

[…] Die Münchnerin verlangte eine Unterlassungserklärung von der Berliner Konkurrentin für den Bereich der Frauenzeitschriften. So lange es sich nur um einen Fußballheft-Beileger handelt, hat die Freundin aber nach wie vor nichts gegen Namensverwandtschaft.

In der mündlichen Verhandlung sah es schon bald nach einem deutlichen Punktsieg für die Münchner Blattmacher aus. Das Gericht machte dem Anwalt der beklagten Konkurrentin klar, dass eine ‘unmittelbare Verwechslungsgefahr’ bestehe: Man könnte darauf kommen, dass 11Freundinnen ein weiteres Blatt der Freundin sei oder mit diesem etablierten Magazin kooperiere, meinte die Vorsitzende.

Quelle: Süddeutsche

Das Kennzeichen “11 Freundinnen” ist durch insgesamt vier deutsche Wortmarken geschützt. In der Nizzaklasse 16 ist die Marke mit der Registernummer 302009013873 für “Druckerzeugnisse, Buchbinderartikel, Photographien” eingetragen. Anmeldetag der Marke war der 09.03.2009.

Die ältesten “FREUNDIN” Marken stammen aus dem Jahr 1980. Die Wortmarke wird unter der Registernummer 1009442 mit Schutz in den Klassen 16 und 41 geführt.

Die Wort-/Bildmarke


Registernummer: 1009441

weist eine Priorität vom 18.01.1980 auf. Schutz besteht für “Druckschriften, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher” in der Klasse 16 und “Veröffentlichung und Herausgabe von Druckschriften, Zeitungen und Zeitschriften, Büchern” in der Klasse 41.

Quelle: DPMA

Löschungen (20/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

307 71 119
Biltong
Nizzaklassen: 01, 08, 29, 30
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2009 027 474

Nizzaklassen: 35, 37, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

EU plant geschützte Herkunftsbezeichnung für Industrieprodukte

Was im Bereich der Lebensmittel bereits lange etabliert ist, soll zukünftig auch für den Non-Food Bereich möglich sein – die geschützte Herkunftsbezeichnung.

Geografische Angaben: Geografische Angaben stellen eine Verknüpfung zwischen der Qualität eines Produkts und seiner geografischen Herkunft her. Derzeit gibt es jedoch auf EU-Ebene kein entsprechendes System für den Schutz nichtlandwirtschaftlicher Erzeugnisse, z. B. für Carrara-Marmor oder Solingen-Messer. Dadurch entstehen im Binnenmarkt ungleiche Rahmenbedingungen. Die Kommission wird deshalb 2011 und 2012 eine umfassende Analyse des derzeitigen Rechtsrahmens in den Mitgliedstaaten sowie der potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen eines Schutzes für nichtlandwirtschaftliche geografische Angaben durchführen. Abhängig vom Ergebnis einer Folgenabschätzung könnten dann gegebenenfalls Legislativvorschläge ausgearbeitet werden.

Quelle: Europäische Kommission “Kommission präsentiert strategisches Konzept für Rechte des geistigen Eigentums, um Kreativität und Innovation zu fördern

“Nicht quatschen, machen” – Löschungsantrag gestellt

Da hat sich jemand die Marke zu Herzen genommen und ohne langes Quatschen den Löschungsantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt.

30 2010 070 819
Nicht quatschen, machen
Nizzaklassen: 14, 21, 24, 25, 27
Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse

Nach dem Löschungsantrag gegen die Wortmarke “Nichts reimt sich auf Uschi” hat das DPMA jetzt über die Schutzfähigkeit einer zweiten Marke des Unterhalters Mario Barth zu befinden.