Gegen die nachfolgende Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 21. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
302 19 938
e-paper
Nizzaklassen: 09, 35, 41, 42
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Gegen die nachfolgende Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 21. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
302 19 938
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Nizzaklassen: 09, 35, 41, 42
Quelle: DPMA
Auch andere verdienen mit Pippa prächtig. Michael Bandar, Wirtschaftsstudent aus Bedfordshire, war einer der ersten, der Pippas Potenzial erkannte. Zusammen mit Kommilitonen gründete er noch während der Hochzeitszeremonie die Facebook-Gruppe “Pippa Middleton Ass Appreciation Society” (Gesellschaft zur Würdigung von Pippa Middletons Hintern). “Das war natürlich ein Scherz”, sagt der 21-Jährige, “ich dachte, dass die Seite sofort gelöscht würde”. Inzwischen betreibt der Student einen regen Versandhandel mit Buttons, Boxershorts und T-Shirts mit Sprüchen wie “FabulARSE” oder “Queen of the Ass-tocracy”.
Dass selbst Pippas Name Gold wert ist, will sich in Deutschland jetzt offenbar der Burda-Verlag zu Nutze machen. Nach Informationen des Branchenblattes “Kontakter” hat Burda beim Deutschen Patent- und Markenamt die Marke Pippa angemeldet.
Quelle: Stern
Unter dem Aktenzeichen 3020110276048 führt das DPMA die Wortmarkenameldung “PIPPA” der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft. Die Marke beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 9, 16, 35, 38, 41.
Für die Warenklasse 31 “Lebende Pflanzen und natürliche Blumen, insbesondere Rosen und Rosenpflanzen; Vermehrungsgut von Pflanzen.” wurde am 04.05.2011 die Europäische Gemeinschaftsmarke “Pippa” der W. Kordes’ Söhne Rosenschulen GmbH & Co KG angemeldet.

Community trade mark applications received
9006 / 8694 (März 2010)
Community trade mark applications published
7614 / 6534 (März 2010)
Community trade marks registered (certificates issued)
6146 / 6391 (März 2010)
Quelle: Alicante News
EU-Strategie verleiht Markenschutz das notwendige Gewicht.
Berlin, 25. Mai 2011. Die EU-Kommission hat gestern ihre kurz- und mittelfristig angelegte Strategie zu geistigem Eigentum (Intellectual Property Rights – IPR) vorgestellt. Dabei sieht die EU-Kommission den Schutz geistigen Eigentums zu Recht als essentiell für die Europäische Wirtschaft an. Zusätzlich möchte die Kommission eine Balance herstellen zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und einem so gutem Zugang zu geistigem Eigentum, dass daraus Innovationen und Geschäftsideen entstehen können. Unter anderem soll europäisches Markenrecht modernisiert, Durchsetzungsrechte gestärkt, geografische Angaben geklärt und die Befugnisse von Behörden geordnet werden.
„Der Markenverband unterstützt die Stoßrichtung der europäischen IPR-Strategie, verleiht sie doch dem Schutz und der Förderung von Marke das notwendige Gewicht“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e.V. Er ergänzt: „Die Ernsthaftigkeit, mit der die EU-Kommission die Strategie verfolgt, ist daran zu messen, ob in anderen Bereichen weiterhin die existenzielle Beschädigung von Marke in Kauf genommen wird. Von der Kommission diskutierte Regulierungsoptionen, wie das Verbot jeglicher Markenkennzeichen, sind vor diesem Hintergrund sofort einzustellen.“
Quelle: Pressemitteilung Markenverband
3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa
Die nationale Markeneintragung in den EU-Mitgliedstaaten ist seit nahezu 20 Jahren harmonisiert17, die Gemeinschaftsmarke wurde vor 15 Jahren eingeführt18. Das Markensystem in Europa zeigt eindeutige Erfolge. Dies lässt sich unter anderem an neuen Rekordzahlen bei den Anträgen auf Gemeinschaftsmarken aus dem Jahr 2010 (über 98 000 Anträge) und dem
erwarteten millionsten Antrag 2011 seit Einführung der Gemeinschaftsmarke im Jahr 1996 ablesen. Die Betroffenen fordern jedoch zunehmend zügigere, bessere und straffere Systeme für die Markeneintragung, die sich durch größere Konsistenz, Benutzerfreundlichkeit und öffentliche Zugänglichkeit auszeichnen und technologisch dem aktuellen Stand entsprechen. Um diesen Forderungen nachzukommen, muss das europäische Markensystem modernisiert und an das Zeitalter des Internets angepasst werden.2009 startete die Kommission eine umfassende Bewertung der Gesamtfunktionsweise des Markensystems in Europa. Auf der Grundlage dieser Bewertung und einer Folgenabschätzung wird die Kommission im letzten Quartal 2011 Vorschläge zur Überarbeitung der
gemeinschaftlichen Markenverordnung und der Markenrichtlinie vorlegen.Ziel der Überarbeitung ist eine Modernisierung beider Systeme sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene, um sie effektiver, effizienter und insgesamt kohärenter zu machen. Den Schwerpunkt bilden Verbesserungen in folgenden Bereichen: 1) Vereinfachung und Beschleunigung des Eintragungsverfahrens unter Berücksichtigung der elektronischen Anforderungen; 2) Erhöhung der Rechtssicherheit, z. B. durch Neudefinition des Markenbegriffs; 3) Klärung des Geltungsbereichs von Markenrechten, unter anderem im
Hinblick auf Produkte in unterschiedlichen Situationen im gesamten Zollgebiet der EU; 4) Schaffung eines Rahmens für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante und den nationalen Markenämtern mit dem Ziel, die Verwaltungspraxis zu harmonisieren und gemeinsame Instrumente zu entwickeln, z. B. solche, die wesentlich mehr Optionen für die Prioritätssuche bieten, und Beobachtung des Registers im Hinblick auf Eintragungsverstöße; 5) Verbesserung
der Kohärenz zwischen der Richtlinie und der Verordnung, insbesondere durch stärkere Angleichung der Rechtsgründe für eine Eintragungsverweigerung auf europäischer Ebene; 6) Angleichung der Gründe für Ablehnungen und Koexistenz von Regeln für geografische Angaben im Rahmen der Richtlinie und der Verordnung.Auf jeden Fall werden alle von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke in Einklang mit dem Binnenmarktkonzept stehen und die Einheitlichkeit dieses erfolgreichen Titels für Rechte des geistigen Eigentums wahren.
Quelle: Europäische Kommission
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, dem 31.05.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 243 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302010020679

Nizzaklassen: 09, 11, 16, 30
302010031335

Nizzaklassen: 18, 25, 35
302010032177

Nizzaklassen:25, 38, 41
302010032725

Nizzaklassen: 19, 37, 42
Quelle: DPMA