Ich bin mal gespannt, ob das DPMA bei der nachfolgenden Markenanmeldung eine ähnliche Argumentation führen wird.
Wortmarke: A9
Aktenzeichen: 302011016034.1
Rechtsstand: Angemeldet
Anmeldedatum: 17.03.2011
Anmelder: AUDI AG
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Ich bin mal gespannt, ob das DPMA bei der nachfolgenden Markenanmeldung eine ähnliche Argumentation führen wird.
Wortmarke: A9
Aktenzeichen: 302011016034.1
Rechtsstand: Angemeldet
Anmeldedatum: 17.03.2011
Anmelder: AUDI AG
Quelle: DPMA
Apple streitet sich mit mehreren Unternehmen vor Gericht – darunter auch Amazon. Stein des Anstoßes ist Amazons Android-Download-Portal Appstore, durch dessen Namen Apple seine Markenrechte verletzt sieht. Nun könnte in dem Streit ein Rückschlag für Apple kurz bevorstehen.
[…] Das Online-Versandhaus betreibt einen der vielen Download-Portale für Android-Apps und nennt diesen “Amazon Appstore”. Hiergegen wehrte sich Apple im März mit einer Unterlassungsklage. Doch schon drei Monate später könnte sich ein Ende des Streits abzeichnen: Die US-Bundesrichterin Phyllis Hamilton, die sich mit dem Streit befasst, deutete nach einer Anhörung in Kalifornien an, dass sie Apples Klage “wahrscheinlich” nicht stattgeben werde. Das Unternehmen habe nicht schlüssig darlegen können, dass der Amazon Appstore zu einer Verwirrung beim Kunden führen könnte.
Quelle: macnews
Apple hat die Wortmarke “App Store” auch als Europäische Gemeinschaftsmarke (Registernummer 7078314) eintragen lassen. Mit Priorität vom 21.07.2008 genießt die Marke Schutz in den Klassen 35, 37, 38 und 42.
Im Markenregister des DPMA existieren noch zwei weitere “App Store” Marken.
Unter der Registernummer 302009018024 sind in den Klassen 08 und 36
Nicht elektrische Rasierapparate
Verpachtung von Immobilien, Immobilienvermittlung, Immobilienverwaltung, Vermietung von Büros, Vermietung von Wohnungen, Vermittlung von Wohnungen
geschützt.
Die Wort-/Bildmarke

(Registernummer: 302009034399) schützt in der Klasse 08 ” nicht elektrische Rasierapparate”.
Quelle: DPMA
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 22. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
2 092 484
Schloß Castell
Nizzaklasse: 33
396 12 584

Nizzaklasse: 16
305 42 014
AELPLER
Nizzaklassen: 29, 30
306 41 431
![]()
Nizzaklassen: 3, 5, 29, 30
307 06 867
HAWK
Nizzaklassen: 12, 25, 28
307 11 657
TEXAS HOLD’EM
Nizzaklassen: 3, 6, 9, 12, 14, 16, 17, 18, 21, 22, 24, 25, 28, 32, 33, 34, 35, 38, 42
30 2009 033 050
Im goldenen Ring
Nizzaklassen: 35, 41, 43, 45
30 2009 045 379
Euro-Baumschule Rudolf Schmidt
Nizzaklassen: 31, 44
30 2011 003 792

Nizzaklassen: 35, 37, 42
30 2011 003 793

Nizzaklassen: 35, 37, 42
Quelle: DPMA
Interessante Fundstücke liefert regelmäßig die Durchsicht der vom Deutschen Patent- und Markenamt als schutzunfähig zurückgewiesenen Markenanmeldungen. Aktuell ist mir folgende Anmeldung aufgefallen:
Aktenzeichen: 302011008235.9
Wortmarke: A 9
Nizzaklasse: 12
Waren: Fahrzeuge soweit in Klasse 12 enthalten und Motoren für Landfahrzeuge
Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„schutzunfähige, geographische Herkunftsangabe, die als bekannte Straße eine Verbindung zwischen den beanspruchten Waren und dem Ort herstellt, mit dem der Verbraucher positiv besetzte Vorstellungen verknüpft”
Quelle: DPMA
Ach ja, die Anmeldung kam nicht von der AUDI AG. Aber Bundesautobahnen A1, A2, A3, A4, A5, A6, A7 und A8 gibt es doch auch, oder?
Der New Yorker Verlag J. T. Colby klagt bei einem Bezirksgericht gegen Apple. Das Unternehmen aus Cupertino soll mit der Verwendung des Begriffs “iBook” die Markenrechte des Verlags verletzen.
Der Klage zufolge hat Colby die Rechte an dem Warenzeichen “iBooks” 2006 und 2007 zusammen mit anderen Vermögenswerten des Autors Byron Preiss gekauft. Preiss hatte ab 1999 mehr als 1000 Bücher unter Marke “iBooks” veröffentlicht. Colby räumt ein, dass Apple das Warenzeichen “iBook” in Bezug auf zwischen 1999 und 2006 verkaufte Macs benutzt hat. Aber erst seit 2010 verwende das Unternehmen den Begriff auch für elektronische Bücher und deren Vertrieb.
Quelle: ZDNet
Und so findet sich auch im Markenregister des USPTO unter der Registernummer 2470147 die Wortmarke “IBOOK” von Apple mit Schutz für “Computer Hardware, Computerperipheriegeräte und entsprechende Handbücher”. Die Priorität der Marke stammt von 1998.
Ähnlich stellt sich die Situation im europäischen Markenregister der Gemeinschaftsmarken dar. Mit Priorität vom 19.04.1999 genießt die Wortmarke “IBOOK” von Apple in den Klassen 09 und 16 Schutz für:
09 Computer, Computerhardware, Computerperipheriegeräte.
16 Benutzerhandbücher, die zusammen mit Computern, Computerhardware und Computerperipheriegeräten verkauft werden.
Neben “iCloud” hat Apple mit “iBook” jetzt aktuell den zweiten Markenstreit am Hals.
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1028 vom 21.06.2011:
Mein Kind ist zu dick
Männer möbeln auf
Glauben & Wissen
Mensch & Klinik
Marke Niederrhein
Quelle: Titelschutzanzeiger