Aus dem aktuellen Markenblatt des DPMA:
Aktenzeichen 3020182315112
Nizzaklasse 12
Waren & Dienstleistungen
Buffetwagen, Imbisswagen; Motorisierte Imbisswagen; Nicht motorbetriebene Imbisswagen
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Das Oberlandgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Urteil bekräftigt, dass die rein assoziative Verwendung der nach dem Olympiaschutzgesetz geschützter Begriffe „Olympia“ und „olympisch“ in der Werbung nicht unlauter ist. Erst ein sog. Imagetransfer wäre unzulässig.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.11.2018, Az. 6 U 122/17
(vorausgehend Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.5.2017, Az. 2-6 O 399/16)
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde kann die Zulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof begehrt werden.
Quelle: Pressemitteilungen
Vom 14. Januar an gilt das Markenrechtsmodernisierungsgesetz – DPMA-Präsidentin: Neue Regelungen stärken Markeninhaber
Bewegungen, Hologramme, Multimedia: Vom 14. Januar an können Anmelder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) neue Markenformen nutzen. An diesem Tag tritt das Markenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Mit der Gewährleistungsmarke steht fortan sogar im Markengesetz eine neue Markenkategorie zur Verfügung, die Prüfsiegeln eine stärkere rechtliche Stellung einräumt als bisher. Das Gesetz geht auf die europäische Markenrechtsrichtlinie zurück, die bereits seit 2016 gilt und bis 14. Januar 2019 umzusetzen war. “Die neuen Regelungen stärken die Rechte von Markeninhabern. Die pünktliche Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wird die Markenwelt in der Europäischen Union näher zusammenführen”, sagte DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer. “Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Regelungen maßgeblich mit ausgearbeitet. Unsere Abläufe haben wir mit viel Aufwand angepasst und optimiert – von den Prüfungsverfahren bis hin zu unseren IT-Systemen.”
Die nun eingeführte Gewährleistungsmarke weist Prüfzeichen – etwa zur biologischen Herstellung von Waren, zu fairen Produktionsbedingungen oder besonderen Sicherheitsstandards – als Marken eigene, spezifische Schutzbedingungen zu. Bisher gibt es im deutschen Rechtssystem nur Individual- und Kollektivmarken. Für Gütesiegel funktionieren diese Kategorien aber kaum, da ihre Hauptfunktion darin besteht, auf die Herkunft eines Produkts von einem bestimmten Hersteller hinzuweisen. Gütezeichen können aber auf Waren verschiedener Hersteller angebracht sein – für all jene Produkte, die die Vorgaben des Gütezeichens erfüllen. Schutzfähig waren sie mit den herkömmlichen Kategorien allenfalls für die Dienstleistungen des betreffenden Zertifizierers, etwa für die Durchführung von Qualitätskontrollen – nicht aber für die Produkte, auf denen sie verwendet wurden.
Bei Gewährleistungsmarken steht deswegen nicht die Herkunftsfunktion, sondern die Garantiefunktion im Vordergrund. Die Markeninhaber müssen neutral sein, dürfen die von ihnen zertifizierten Waren und Dienstleistungen nicht gleichzeitig selbst anbieten und sie müssen in einer Markensatzung ihre Standards hinsichtlich Produkt- und Qualitätseigenschaften sowie die Nutzungsbedingungen transparent offenlegen. Beim DPMA kann eine solche Marke nur eingetragen werden, wenn der gewährleistende Charakter aus dem Zeichen heraus deutlich erkennbar ist.
Mit der Neuregelung fällt auch die Bedingung weg, dass Marken grafisch darstellbar sein müssen. Zeichen können fortan in jeder geeigneten Form mit allgemein zugänglicher Technologie dargestellt werden – etwa mit Audio- und Bilddateien. So werden neue Markenformen möglich, zum Beispiel Klangmarken, Bewegungsmarken, Hologrammmarken und Multimediamarken. Wegen der neuen Darstellungsformen werden Urkunden des DPMA künftig mittels QR-Code einen Link zur entsprechenden Darstellung im elektronischen Markenregister enthalten.
Neu aufgenommen wurden zusätzliche absolute Schutzhindernisse für die Eintragung – etwa geschützte geografische Angaben und geschützte Ursprungsbezeichnungen. Zudem gibt es Änderungen im Widerspruchsverfahren. Mehr Transparenz bringt unter anderem die Möglichkeit, Lizenzen oder die Bereitschaft zur Lizenzvergabe im Markenregister einzutragen. Weitere Details zu den Neuerungen im Markenrecht finden Sie auf unseren Internetseiten.
Quelle: Pressemitteilung DPMA
Das Handelsblatt informiert über die Auswirkungen eines harten Brexits auf die europäischen Schutzrechte.
Aktenzeichen 3020182273215
Nizzaklassen 16, 38, 41
Inhaber Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium des Innern)
Quelle: DPMA
Über Hanisauland informiert die Wikipedia wie folgt:
“Der Comic beschreibt eine fiktive Welt, in der Hasen, Nilpferde und Wildsauen versuchen, eine Demokratie aufzubauen. So erklärt sich auch der Name Hanisauland, in dem „Ha“ für Hasen, „ni“ für Nilpferde und „sau“ für die Wildsäue steht. Die lustig gezeichneten Figuren tun sich schwer beim Aufbau ihres demokratischen Staates. Während die Hasen am liebsten im ganzen Land Möhren anbauen wollen, verlangen die Nilpferde den Bau eines gewaltigen Staudamms, und den Wildsäuen wäre es am liebsten, wenn alles so bliebe, wie es ist. Außerdem kommen nun die Pingus, da ihre Eisscholle wegen des großen Umweltproblems abgebrochen ist. Zuerst sind sie hilfsbereit zur Kanzlerin, doch bald sind sie mit dem Umweltproblem so unzufrieden, dass sie eine Sitzblockade vor dem Kanzleramt, eigentlich das Gefängnis, und fordern weniger CO2-Ausstoß. Die drei Alten sind nachdem sie sehr viel Geld durch das Nilsteiner Orakel verdient haben ins Ausland geflüchtet. Sie sind nun wieder zurück, betreiben aber das Orakel kaum noch. Sie verdienen jetzt durch Möhrenwaschanlagen. Nach der letzten Wahl hatte Bärbel Breitfuß zwar mehr Stimmen als die anderen Parteien alleine, doch die Parteien, MFA (Möhren Für Alle) SIG (Schweine Im Glück) und “Der König”, hatten zusammen mehr Stimmen als Bärbel. Sie legten ihre Stimmen zusammen und diskutierten wer Kanzler werden sollte. Nach langen Diskussionen war vom Tisch: Rainer wird Kanzler, Egon bleibt Außenminister und König Speckig wird Repräsentant. Doch Bärbel wollte sich nicht aus der Politik zurückziehen. Sie wurde Bürgermeisterin von Rübstadt und war zufrieden mit dieser Stellung. Doch das Volk demonstrierte heftig gegen Rainer Renner, der neue Kanzler, und nach vielen Beschwerdebriefen fragte er Bärbel ob sie ihr altes Amt wieder einnehmen will. Sie tat es und das Volk jubelte. In letzter Zeit machen die Hasshasen, die drei Alten und König Speckig viele, oft auch rechtsradikale, Handlungen.”