Entscheidung im Markenstreit um Andechser

Im Dauerstreit um Markenrechte mit der Molkerei Scheitz hat das Kloster Andechs vor dem Landgericht München einen Teilerfolg erzielt: Die im oberbayerischen Andechs ansässige Molkerei darf den Namen “Andechser” nicht exklusiv für sich beanspruchen, sondern hat lediglich Rechte an der Marke “Andechser Natur”, wie aus einer Entscheidung des Gerichts vom Dienstag hervorgeht.

Quelle: business-on.de

Die Andechser Molkerei Scheitz GmbH nennt folgende “Andechser Natur” Marken ihr eigen.


Registernummer: 2084069
Nizzaklasse: 29

ANDECHSER DANK DER NATUR
EU Marke 5146642
Nizzaklassen: 29, 35


EU-Marke 6053003
Nizzaklassen: 29, 35


IR-Marke 646218
Nizzaklasse: 29

Quellen: DPMA, HABM, WIPO

iPad – droht ein weltweiter Lieferengpass?

Im Streit um die Rechte am Kennzeichen “iPad” in China droht Apple offenbar weiteres Ungemach. Inzwischen wird aus China von ersten Beschlagnahmungen des iPads berichtet. Laut Tagesschau.de könnte sogar ein Im- und Exportverbot ergehen. Wegen der Fertigung des iPads in China hätte ein solches Verbot sicherlich erhebliche Auswirkungen auf die Verfügbarbeit von iPads.

1950 – Beanstandungsbescheid des DPMA

Heute mal ein historisches Fundstück – eine Beanstandung des Deutschen Patentamtes vom 13.05.1950 zur Markenanmeldung vom 05.12.1949 – veröffentlicht vom Markenserviceblog.

Neben den heute gradezu niedlich anmutenden Anmeldegebühren in Höhe von 15.- DM, gefällt mir folgende Formulierung.

Da die Anmeldung erst in Behandlung genommen werden kann, wenn die Gebühr eingegangen ist…

Allerdings muss man auch feststellen, dass die Textbausteine zur Konkretisierung von Waren offenbar die Jahrzehnte überdauert haben und noch heute im Einsatz sind.