MontagsMarken 49. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 06.12.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 156 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010071442

Nizzaklassen: 29, 30, 32

302010071740

Nizzaklassen: 24, 25, 28

302010065944

Nizzaklassen: 21, 29, 30, 43

302010071463

Nizzaklassen: 06, 09, 11, 14, 17, 20, 35, 37, 38, 40, 41, 42

Quelle: DPMA

Es heisst Abschied nehmen

von liebgewonnenen Formulierungen aus den alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen.

Folgende Begriffe werden ersatzlos gestrichen:

Klasse Begriff
11 Gasgeneratoren
21 Griffe [Knöpfe] aus Porzellan
2 Blau [Farbstoffe oder Farben]
2 Glanzgold [Keramik]
5 Schutzöle gegen Bremsen [Insekten]
7 Zündmagnete für Motoren
9 Taschenlampenbatterien
9 Kontakte [elektrisch] aus Edelmetall
10 Handschuhe (Massage-) aus Rosshaar
21 Hemdenspanner
21 Hosenspanner
21 Futtertröge
21 Futterkrippen
30 Kuchenverzierungen [essbar]
31 Geflügel zur Aufzucht
41 digitaler Bilderdienst
5 Pillen für pharmazeutische Zwecke
7 Getreidemühlen
9 Augenschirme
14 Silberschmuck

Quelle: DPMA

Ich persönlich trauere um Augenschirme, Hosenspanner und Handschuhe (Massage-) aus Rosshaar.

Schutzfähigkeit von Slogans

Unter dem Titel “Die bunte Welt der Slogans” beschäftigt sich Rechtsanwältin Janine Smitkiewicz mit Schutzfähigkeit von Slogans nach dem Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht.

“3…2…1…meins!”, “Geiz ist geil!”, “Ich liebe es”, “Quadratisch. Praktisch. Gut.” Slogans sind aus der Werbewelt heute nicht mehr wegzudenken. Neben dem eigentlichen Produkt- oder Unternehmensnamen bleiben Slogans dem Konsumenten leicht im Gedächtnis, wenn sie nur oft genug präsentiert werden. Von besonders kreativ oder witzig kann nicht immer die Rede sein, darauf kommt es für die erfolgreiche Werbewirkung aber auch nicht unbedingt an. Anders stellt sich dies jedoch für die rechtliche Schutzfähigkeit von Slogans dar, die immer stärker in den Fokus vieler Unternehmer rückt.

Quelle: GRÜNDERSZENE

Eskalation im Bankenstreit um “Rot”

Seit knapp drei Jahren tobt ein erbitterter Streit zwischen den beiden Bankengruppen – nun droht die völlige Eskalation. Beide Banken benutzen knallrote Logos für ihren Werbeauftritt. Doch dafür ist in den Augen der Konkurrenten kein Platz. Im Februar hat das Landgericht Hamburg den Sparkassen in erster Instanz Recht gegeben, über die Berufung ist noch nicht entschieden.

Doch die Sparkassenvertreter wollen nicht mehr länger warten. Sie haben nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) nun plötzlich die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils eingeleitet.

Quelle: Welt

Grundlage des Streits ist die Farbmarke


Registernummer: 30211120
Rechtsstand: Eingetragen
Typ: Farbmarke
Durchgesetzt
Kollektivmarke

Anmeldedatum 07.02.2002
Eintragungsdatum 11.07.2007

Inhaber: Deutscher Sparkassen- und Giroverband eV.

Quelle: DPMA