Warnung vor nicht amtlichen Schreiben, Teil 18
BGH: “Thüringer Klöße” ist keine schutzfähige geografische Angabe
RTL Television GmbH gewinnt UDRP-Verfahren um “dsds.biz”
‘Made in Germany’ nicht in Gefahr
markenrechtliches Sammelsurium
Fragt GIZMODO anläßlich der gefundenen iPhone Hüllen.
Die Abercrombie & Fitch Europe SA mit Sitz in Mendrisio in der Schweiz hat die Wortmarke “Bondi Beach” (Registernummer: 30 2011 034 331) übernommen.
Die Marke genießt mit Priorität vom 21.08.2007 Schutz für “Bekleidungsstücke” in der Nizzaklasse 25.
Bisheriger Markeninhaber war eine Privatperson.
Quelle: DPMA
Bondi Beach [‘b?nda?] gehört zur australischen Metropole Sydney, ist einer der berühmtesten Strände Australiens und einer der bekanntesten Surfspots der Welt. Er liegt etwa sieben Kilometer östlich des Stadtzentrums der Großstadt. Außerdem ist es der Name des umliegenden Stadtteils im Waverley Council, in dem 10.371 Einwohner leben.
Quelle: Wikipedia
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
304 08 843
Nizzaklassen: 30, 32, 43
Verfall (§ 49 MarkenG)
307 02 070
Nizzaklassen: 03, 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Rechtzeitig zum Thronjubiläum kommt hier die Liste der “königlichen Marken“.
Registernummer: 30780589
oder auch als 3D-Variante
Registernummer: 30780590
Quelle: DPMA