Löschungen (07/2012)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht

300 26 379
BUNTE inside
Nizzaklassen: 9, 16, 35, 38, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 29 067

Nizzaklassen: 9, 16, 35, 38, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

307 69 037

Nizzaklassen: 11, 41, 43
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Die ehemaligen kleinen Riesen

Die Aufregung über den Markenstreit um den Namen einer Kindergartengruppe hat jetzt auch den Focus erreicht.

Selbst eine Gruppe kleiner Kinder darf in Deutschland nicht einfach so heißen wie sie will. Das haben 19 Knirpse eines Kindergartens im Ostthüringer Örtchen Wildetaube erfahren müssen. „Die kleinen Riesen“ hatten sie und ihre Eltern als Name für sich auserkoren. Doch kürzlich flatterte dem kommunalen Träger deswegen eine Abmahnung aus Baden-Württemberg ins Haus.

Quelle: Focus

Löschungsanträge (07/2012)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 07. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

302 09 909

Nizzaklasse: 30

303 24 872

Nizzaklassen: 16, 41, 44

30 2008 073 837

Nizzaklassen: 16, 35, 39

30 2009 012 707
Margerite
Nizzaklassen: 14, 21

30 2009 023 669
Is’ egal
Nizzaklassen: 25, 32, 33

30 2010 048 024
FOREX-SIGNALE
Nizzaklassen: 16, 36, 41

30 2010 066 628

Nizzaklasse: 33

30 2011 008 644
Allianz
Nizzaklassen: 9, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 42, 44, 45

30 2011 011 851

Nizzaklassen: 25, 35, 38

30 2011 014 254
Happy Moments
Nizzaklasse: 35

30 2011 026 002
Zaubernuss
Nizzaklassen: 07, 11, 21

Quelle: DPMA

BPatG: “EY” Wortmarke für Ernst & Young

Das DPMA hatte die Markenanmeldung gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mit Beschluss vom 18. November 2010 zurückgewiesen. Es war der Ansicht,

dass es sich bei dem Zeichens „EY“ um eine Interjektion handle, welche als Aufforderungs- und Grußwort benutzt werde, Teil einer sogenannten Jugendsprache sei und vorrangig in Deutschland verwendet werde. Die Interjektion „ey“ sei aus einer Verkürzung des aus dem englischen Sprachraum stammenden „hey“ entstanden und falle zudem in dieselbe Kategorie von Appellinterjektionen wie das Wort „hey“. Daher sei auch kein entscheidungserheblicher Unterschied im Vergleich zur vom BGH entschiedenen Frage der Schutzfähigkeit des Zeichens „hey!“ zu sehen. Der Verkehr werde daher im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen das Zeichen lediglich als Versuch werten, die Abnahmebereitschaft zu wecken, womit das Zeichen als werbliche Anpreisung diene. Das mit Großbuchstaben angemeldete Zeichen verstärke lediglich diese Werbeaussage.

Quelle: BPatG

Das Bundespatentgericht gab dem Antrag der Anmelderin statt und hob den Beschluss des DPMA auf, da keine absoluten Schutzhindernisse ersichtlich seien.

Bundespatentgericht 33 W (pat) 509/11, betreffend die Markenanmeldung 30 2009 076 453.0

Puddingstreit

Was war zuerst da: Pudding “Paula” oder Pudding “Flecki”. Um einen Vanille-Schokopudding mit Flecken ist jetzt ein Streit zwischen Dr. Oetker und Aldi Süd entbrannt.

[…] Seit 2006 ist der markante Schoko-Vanille-Pudding namens “Paula“ auf dem Markt. “Wir haben uns die Technik zur Herstellung der Flecken extra patentieren lassen“, sagt Oetker-Sprecher Jörg Schillinger. Das sogenannte Geschmacksmuster ist in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes in München eingetragen. “Paula“ hat sogar eine eigene Homepage.

Quelle: tz

Unter der Nummer 40502143-0002 führt das DPMA das Geschmacksmuster der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG.

Und auch wenn es hier um Lebensmittel geht – Geschmacksmuster haben nichts mit dem Geschmack des Puddings zu tun, sondern mit dem Design.