Die NBA präsentiert das neue Markenoutfit der LA Clippers.
Im Markenregister des EUIPO finden sich dazu folgende Markenanmeldungen vom 27. Februar 2024:




markenrechtliches Sammelsurium
Die NBA präsentiert das neue Markenoutfit der LA Clippers.
Im Markenregister des EUIPO finden sich dazu folgende Markenanmeldungen vom 27. Februar 2024:
Schutzfähig:
EAZYBI für Software (30 W (pat) 549/21)
DIGISMART für pre-recorded audio tapes, video tapes (29 W (pat) 564/19)
Nicht schutzfähig:
HIPLET für Entertainment services, namely, perfor mance and creation of dance choreography (28 W (pat) 2/23)
EasyInflate für Luftpumpen (28 W (pat) 556/22)
AdvancedInflate und UniversalInflate für Luftpumpen (28 W (pat) 555/22 und 28 W (pat) 557/22)
Nutty Pink für Biermischgetränke; Craft-Bier; Bier-Cocktails (26 W (pat) 506/22)
TVSurf für Computerhardware; Computerhardware zur Wiedergabe, Verarbeitung und Streaming von Audio-, Video- und Multimedia-Inhalten (30 W (pat) 52/21)
RACESCOUT für Computersoftware zur Analyse und Auswertung von Motorsportrenndaten, verschiedene Telekommunikationsdienstleistungen sowie für „Transportwesen“ sowie „Reservierung von Sitzplätzen in Motorsportfahrzeugen (30 W (pat) 13/21)
Urban Athletics für Finanzwesen; Geldgeschäfte (28 W (pat) 506/20)
Quelle: Bundespatentgericht
Unter dem Titel “Albärt gegen Albärt – Absurder Markenstreit um EM-Maskottchen” berichtet n-tv über die markenrechtliche Auseinandersetzung um die Wortmarke “Albärt”.
Hier muss man sich schon wundern, dass die UEFA sich im Vorfeld der Abstimmung um den Namen des Maskottchens nicht wenigstens mit nationalen Markenanmeldungen in der Schweiz abgesichert hat. Eigentlich ein übliches Verfahren, um nachträgliche Probleme zu verhindern. Die Schweizer Marke kann dann unter Prioritätsmitnahme bei der WIPO internationalisiert werden. So bremst man Trittbrettfahrer professionell aus.
Doch abseits des aktuellen Streits, lauern noch weitere markenrechtliche Klippen. Einerseits könnte man über die Verwechslungsfähigkeit von “Albärt” und diversen eingetragenen “Albert” Marken diskutieren.
Andererseits gibt es noch einen dritten Markeninhaber, der unter der Anmeldenummer 3020232244280 die beste Priorität für seine “Albärt” Wortmarke vorweisen kann. Allerdings weist die recht langandauernde Bearbeitung beim zuständigen Deutschen Patent- und Markenamt auf Probleme für die Marke hin.
Der Jahresbericht 2023 des Bundespatentgerichts steht Ihnen ab heute zum Download zur Verfügung.
Auch in diesem Jahr gewährt er interessante Einblicke in die Entscheidungspraxis des Bundespatentgerichts und hält Zahlen und Fakten zur Geschäftslage unseres Hauses bereit.
Quelle: Pressemitteilung des Bundespatentgerichts