Hat bei der Nachrichtenlage der letzten Tages durchaus komische Tendenzen:

Registernummer: 30762358
Nizzaklassen: 16, 25, 28, 35, 37, 39
Inhaber: Flughafen Berlin Schönefeld GmbH
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Hat bei der Nachrichtenlage der letzten Tages durchaus komische Tendenzen:

Registernummer: 30762358
Nizzaklassen: 16, 25, 28, 35, 37, 39
Inhaber: Flughafen Berlin Schönefeld GmbH
Quelle: DPMA
Horizont.net berichtet über die Entscheidung eines US-Gerichtes im Markenstreit um das Kennzeichen Appstore.
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1105 vom 08.01.2013:
Krieg und Frieden unter Ameisen
Nachspielzeit
Die Schlampe
Popkiller
Quelle: Titelschutzanzeiger
Die Markenverordnung, die Geschmacksmusterverordnung, die Patentverordnung und die Gebrauchsmusterverordnung wurden durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen vom 10. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2630) geändert.
Durch die Verordnung wird geregelt, dass die Klasseneinteilung und die alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen nach dem Abkommen von Nizza (Nizza Klassifikation) sowie die Einteilung der Klassen und Unterklassen und die Warenliste nach dem Abkommen von Locarno (Locarno Klassifikation) zukünftig nicht mehr als Anlagen zur Marken- bzw. Geschmacksmusterverordnung, sondern im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) bekannt gemacht werden.
Zudem wird die Frist zur Einreichung von deutschen Übersetzungen fremdsprachiger Markenanmeldungen gemäß § 15 Absatz 2 Satz 1 MarkenV auf drei Monate verlängert. Eine weitere Änderung betrifft die Rechtsfolge bei fehlender Übersetzung. Wird die Übersetzung nicht eingereicht, gilt die Anmeldung nunmehr als “zurückgenommen”.
Darüber hinaus wird auf folgende Änderungen hingewiesen:
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Quelle: DPMA
Nach einem Bericht der Oberhessischen Presse weisen die Abmahnungen auf Basis der Marke “Weltuntergang” unterschiedliche Schadenersatzforderungen auf. Aktuell wird über 2000 Euro berichtet, bisher wurden immer 1000 Euro kolportiert.
Wie diese Forderungen begründet, belegt und durchgesetzt werden sollen ist allerdings unklar. Ich erinnere mich jedenfalls noch gut an den entrüsteten Gesichtsausdruck eines Vorsitzenden am Hamburger LG, der beim Anspruch auf Basis von Lizenzanalogie kopfschüttelnd forderte “Kommen Sie uns nie wieder mit diesem Quatsch!”.
Hier stimmen übrigens die MarkenBlog Leser über die Marke ab.
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
394 10 508
Die Dachdenker
Nizzaklassen: 1, 6, 17, 19, 35, 36, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)
307 07 471
MEDAUS
Nizzaklassen: 36, 43, 44
Verfall (§ 49 MarkenG)
307 52 116

Nizzaklassen: 12, 35, 39
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA