Klopp vs. Mourinho – das Markenduell des Tages

Auf das Trainerduell Klopp gegen Mourinho verdichtet das Markenserviceblog das heutige Champions League Match der Dortmunder Borussia gegen Real Madrid.

Im Markenregister stellt sich übrigens eine interessante Situation dar. Die Markenrechte für das Kennzeichen “JOSE MOURINHO” liegen beim englischen Premier League Club Chealsea FC.
Die CHELSEA FOOTBALL CLUB LIMITED hat die passende Wortmarke (Registernummer 4365755) und auch eine Wort-/Bildmarke mit der Unterschrift des Startrainers scützen lassen.


Registernummer: 4853545

Jose Mourinho selbst hält keine Markenrechte mit europaweiter Wirkung.

Anders Jürgen Klopp, der in eigenem Namen seinen Spitznamen “KLOPPO” durch zwei deutsche Marken abgesichert hat. Der Markenschutz erstreckt sich auf die Klassen 25, 28, 41 (Registernummer: 30546614) und 16, 24, 35 (Registernummer: 30547315).

Parallele zu Mourinho – auch Klopp hat seine Unterschrift schützen lassen.


Registernummer: 30544055

Quellen: HABM, DPMA

Bundespatentgericht: RDM

Aktenzeichen: 33 W (pat) 58/10
Entscheidungsdatum: 12. Juni 2012
Rechtsbeschwerde zugelassen: ja
Veröffentlichung vorgesehen: ja
Normen: §§ 105, 54 MarkenG, § 242 BGB

L e i t s a t z :

RDM

1. Die Stellung des Löschungsantrags nach §§ 105, 54 MarkenG ist rechtsmissbräuchlich und führt daher zur Unzulässigkeit des Löschungsverfahrens, wenn der Antragsteller nicht das Allgemeininteresse an der Löschung der Marke durchsetzen will, sondern lediglich eine gutachterliche Stellungnahme des Gerichts anstrebt, um sein wissenschaftliches Interesse
an der Klärung interessanter rechtlicher Fragen in Zusammenhang mit Kollektivmarken zu befriedigen.

2. Die Stellung eines Löschungsantrags ist auch rechtsmissbräuchlich, wenn ein Antragsteller als Strohmann für Dritte handelt, die ihrerseits an eine Schlichtungsvereinbarung gebunden sind. Dies kann – unabhängig von einem förmlichen Auftragsverhältnis – auch gelten, wenn enge Verknüpfungen zwischen dem Antragsteller und dem Dritten bestehen, der Antragsteller kein eigenes wirtschaftliches Interesse am Verfahren hat und wie ein Beauftragter des Dritten handelt, indem er sich dessen Weisungen unterwirft.

Quelle: BPatG

MontagsMarken 42. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 24.10.2011. An diesem Tag wurden insgesamt 199 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

30201103020110531026493

Nizzaklassen: 35, 36

302011057715

Nizzaklasse: 30

302011057651

Nizzaklasse: 33

302011057735

Nizzaklassen: 14, 18, 25

Quelle: DPMA