Elektronische Akteneinsicht freigeschaltet

Deutsches Patent- und Markenamt ermöglicht Einsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten über das Internet

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat heute die elektronische Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten freigeschaltet. Ab jetzt ist es möglich, auch über das Internet Einsicht in Aktenbestandteile zu erhalten.

Elektronisch einsehbar sind unter anderem Bescheide, Beschlüsse, Rechercheberichte sowie verfahrensrelevante Eingaben und weitere Aktenbestandteile im PDF-Format. Ein Klick auf den Button “Akteneinsicht” führt nach Eingabe des Aktenzeichens im kostenfreien Informationsdienst DPMAregister zu den gewünschten Informationen. Zugänglich sind insbesondere alle ab dem 21. Januar 2013 erteilten und veröffentlichten Patente und eingetragenen Gebrauchsmuster sowie alle ab diesem Zeitpunkt eingereichten und bereits veröffentlichten Anmeldungen.

“Mit der elektronischen Akteneinsicht bieten wir unseren Kundinnen und Kunden einen innovativen Service, der ihre Arbeit enorm erleichtert”, erklärt Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA. “Wir geben damit die Vorteile der im Jahr 2011 eingeführten elektronischen Aktenführung bei Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen direkt weiter und senken den Verwaltungsaufwand erheblich.”

Es ist nicht länger notwendig, einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen und beim DPMA Auszüge aus den Akten anzufordern, auch wenn dies weiterhin möglich bleibt. Daneben können die Akten weiterhin in den Recherchesälen des DPMA in München, Jena und Berlin eingesehen werden. Urheber- und datenschutzrechtlich geschützte Informationen bleiben wie bislang von der Akteneinsicht ausgenommen.

Die Akteneinsicht in Gebrauchsmuster- und Patentakten ist gesetzlich geregelt (§ 31 Patentgesetz, § 8 Gebrauchsmustergesetz). Mit der Verkündung der Patentrechtsnovelle am 24. Oktober 2013 wurden notwendige Rechtsänderungen für die Bereitstellung der elektronischen Akteneinsicht eingeführt.

Die elektronische Akteneinsicht ist ein gebührenfreier Service des DPMA. Nähere Informationen finden Sie hier.

Quelle: DPMA

Class Scopes – deutsche Fassung Klasse 11 bis 15

Klasse 11
• Abzüge und Installationen zum Ableiten von Abgasen;
• Bräunungsapparate;
• sanitäre Installationen und Einrichtungen, Wasserversorgungseinrichtungen;
• Brenner, Boiler und Heizgeräte;
• Beleuchtung und Lichtreflektoren;
• Koch-, Erhitzungs-, Kühlungs- und sonstige Behandlungsgeräte und -ausrüstung für Nahrungsmittel und Getränke;
• Kamine;
• Filter für Industrie und Haushalt;
• industrielle Aufbereitungsanlagen, nämlich Gasfilter und -reiniger, Industrieöfen und Feuerungen [nicht für Nahrungsmittel und Getränke], Anlagen für chemische Aufbereitung, industrielle Anlagen für die Filterung von Flüssigkeiten, Anlagen zum Sammeln von Gasen, Anlagen zum Sammeln von Flüssigkeiten, Anlagen zum Abschneiden von Verunreinigungen aus geschmolzenen Metallen, Bioreaktoren zum Klären von Industrieabwässern, Apparate für die Entwässerung von Lebensmittelabfällen;
• persönliche Heiz- und Trockengeräte;
• Trockenanlagen;
• Kühl- und Gefrierausrüstung;
• Regelungs- und Sicherheitszubehör für Wasser- und Gasanlagen;
• kerntechnische Anlagen;
• Heizungs-, Ventilations-, Klima- und Luftreinigungsgeräte und –anlagen;
• Anzünder;
• Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten.

Klasse 12
• Fahrzeuge und Beförderungsmittel;
• Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten.

Klasse 13
• Explosive Substanzen und Vorrichtungen, ausgenommen Waffen
• Waffen und Munition
• Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten.

Klasse 14
• Edelsteine, Perlen und Edelmetalle sowie Imitationen hiervon;
• Juwelierwaren, Schmuckwaren;
• Zeitmessgeräte;
• andere Waren aus Edelmetall und Edelsteinen sowie Imitationen hiervon, nämlich Statuen und Figuren, Verzierungen, Münzen und Wertmarken, Kunstwerke aus Edelmetall, Schlüsselringe [Schmuckstücke oder Schlüsselanhänger];
• Schmuck- und Uhrenbehältnisse;
• Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten.

Klasse 15
• Musikinstrumente;
• Musikzubehör;
• Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten.

Quelle: DPMA