Kennen Sie “Class Scopes”?

Maximaler Schutzumfang der Markenanmeldung bei geringem Schreibaufwand – die “Class Scopes

Lange Zeit herrschte in Europa Rechtsunsicherheit, ob die Verwendung einer der Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation Schutz für die gesamte Klasse verschafft; das HABM hatte diese Frage bejaht (Mitteilung 4/03 des Präsidenten des HABM vom 16. Juni 2003) während die Klassenüberschriften im DPMA nach ihrem Wortlaut ausgelegt wurden und nicht per Definition sämtliche Waren oder Dienstleistungen der betreffenden Klasse umfassten.

In dem Fall “IP Translator” (C-307/10) hat der EuGH entschieden, dass die Waren oder Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird, vom Anmelder so klar und eindeutig anzugeben sind, dass die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer allein auf dieser Grundlage den Umfang des Markenschutzes bestimmen können. Daraufhin hat das HABM seine Praxis zu den Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation geändert (Mitteilung 2/12 des Präsidenten des HABM vom 20. Juni 2012).

Aufgrund ihrer Ausrichtung und Ausführlichkeit sind die Class Scopes ein Mittel, praktisch Schutz für eine komplette Klasse der Nizzaer Klassifikation zu erlangen, und zwar nicht mittels behördlicher Anordnung, sondern weil die Class Scopes aus Oberbegriffen bestehen, die nach ihrer begrifflichen Bedeutung alle Waren und Dienstleistungen umfassen, die ihnen in der jeweiligen Klasse untergeordnet sind. Bei der Erarbeitung der Taxonomy wurde eine entsprechend hohe Sorgfalt aufgewendet, damit die in ihnen vorgenommene Aufteilung die jeweilige Klasse tatsächlich ausschöpft.

Die Class Scopes in der deutschen Version können als pdf- Datei heruntergeladen werden. Sie finden sich auch in der Datenbank TMClass (tmdn.org) und werden sichtbar, wenn man in der Klassenstruktur der Taxonomy mit dem Mauszeiger über dem Titel einer Klasse verharrt.

Das DPMA wird die Verwendung der deutschen Fassung der Class Scopes, wie sie hier veröffentlicht sind, in Waren-/Dienstleistungsverzeichnissen akzeptieren. Der Anmelder hat also die Möglichkeit, ohne großen Schreibaufwand und natürlich auch ohne große intellektuelle Befassung mit der Klassifikation, einen maximalen Schutz für die jeweilige Klasse zu erlangen, bei Wahl aller Class Scopes für alle 45 Klassen also Schutz “praktisch” für sämtliche derzeit bekannten Waren und Dienstleistungen zu bewirken.

Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass nach deutscher Rechtsprechung auch die Class Scopes durch ihren Wortlaut bestimmt werden. Sollten Waren oder Dienstleistungen existieren, die sich nicht unter die Oberbegriffe der Class Scopes subsumieren lassen, so besteht kein Schutz für diese Waren oder Dienstleistungen. Eine solche Lückenhaftigkeit der Class Scopes kann z.B. auch durch die deutsche Übersetzung entstanden sein, die mit der englischen Ausgangsfassung nicht völlig kongruent ist. Es wird hier also keine Garantie dafür übernommen, dass auch wirklich alle Waren oder Dienstleistungen der jeweiligen Klasse unter diese Oberbegriffe fallen. Angesichts mehrjähriger und sehr sorgfältiger Arbeit an der Taxonomy ist es aber jedenfalls ein extrem weitgehender Schutz, der bei Verwendung der Class Scopes erlangt werden kann.

Zu beachten ist, dass die Verwendung von Class Scopes in einem Waren-/Dienstleistungsverzeichnis eine “Momentaufnahme” darstellt. Sollten später neue Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt auftreten, die durch die Oberbegriffe nicht umfasst sind, besteht für diese kein Schutz. Auch spätere strukturelle Änderungen der Nizzaer Klassifikation können nicht integriert werden. Basis ist die jeweilige Ausgabe und Version der Nizzaer Klassifikation auf dem Stand des Zeitpunkts der Markenanmeldung.

In zwei Fällen sind die Class Scopes als “offene” Tatbestände ausgelegt: Das betrifft einmal die “Einzel- und Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf…”, zum anderen “Installations-, Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Bezug auf…”. Ohne eine Angabe konkreter Produktbereiche wären diese Begriffe noch zu unbestimmt. Hier muss der Markenanmelder konkrete Waren oder auch Warenoberbegriffe bzw. Produktsektoren eintragen (bei Nutzung der eKDB wird er aufgefordert, Waren dieser Datenbank einzutragen). Ein Schutz für das gesamte Spektrum der Einzel-/Großhandelsdienstleistungen bzw. des Reparaturwesens be-steht in diesen Fällen in der Regel nicht.

Quelle: DPMA

2014 – Achtung Markenschutz!

Endlich mal ein Jahr mit umfassendem Markenschutz – sollt das ein gutes Omen für die Markenwirtschaft sein?

Europäische Gemeinschaftsmarke Nr.: 3307444
Wortmarke: 2014
Inhaber Comité International Olympique (Association)
Rechtsstand Eingetragen
Nizzaklasse: 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45

Waren & Dienstleistungen
01 Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche und fotografische sowie für land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze und Kunststoffe im Rohzustand; Düngermittel; Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; lichtempfindliche, unbelichtete Filme.
02 Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel; Beizen; Naturharze im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.
03 Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel.
04 Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke.
05 Farmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse; Hygieneartikel für medizinische Zwecke; diätische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektions- und Entkeimungsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.
06 Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; transportable Bauten aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht-elektrisch); Schlosser- und Kleineisenwaren; Metallrohre; Geldschränke; Waren aus Metall, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Sprossenleitern aus Metall.
07 Maschinen und Werkzeugmaschinen; Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge); Kupplungen und Antriebsriemen, ausgenommen solche für Landfahrzeuge; nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte; Brutapparate für Eier.
08 Handbetätigte Werkzeuge und Geräte; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffeln; Hieb- und Stichwaffen; Taschenmesser.
09 Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zur Leitung, Verteilung, Umwandlung, Speicherung, Regelung oder Steuerung von elektrischem Strom; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöscher.
10 Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate, künstliche Gliedmaßen, Augen und Zähne; Medizinische, zahnärztliche und veterinärmedizinische Apparate und Instrumente, künstliche Gliedmaßen, Augen und Zähne; chirurgisches Nahtmaterial.
11 Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen.
12 Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser.
13 Schusswaffen; Munition und Geschosse; Sprengstoffe; Feuerwerk.
14 Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie nicht in andern Klassen enthalten sind, insbesondere Erinnerungsstücke und -medaillen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.
15 Musikinstrumente.
16 Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse, insbesondere Briefmarken; Buchbinderartikel; Photografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Bürsten; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; alle in Bezug auf Investitionsangelegenheiten.
17 Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Kunststoffe (extrudiert) zur Verwendung in der Produktion; Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; Schläuche, nicht aus Metall.
18 Leder und Lederimitationen, Waren daraus soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke und Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.
19 Baumaterialien, nicht aus Metall; Rohre für Bauzwecke, nicht aus Metall; Asphalt, Pech und Bitumen; transportable Bauten, nicht aus Metall; Denkmäler (nicht aus Metall).
20 Möbel, Spiegel und Rahmen; Waren, soweit die nicht in anderen Klassen enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen.
21 Geräte und Behälter für Haushalt und Küche, nicht aus Edelmetall oder plattiert; Kämme und Schwämme; Borsten; Bürstenmachermaterial; Materialien für Reinigungszwecke; Stahlspäne; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan oder Steingut, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind.
22 Seile, Bindfäden, Netze, Zelte, Planen, Segel, Säcke, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Polsterfüllstoffe (außer aus Kautschuk oder Kunststoffen); rohe Gespinstfasern.
23 Garne und Fäden für den textilen Einsatz.
24 Textilstoffe und -erzeugnisse, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Bett- und Tischdecken.
25 Bekleidungsstücke, Schuhe, Kopfbedeckungen.
26 Spitzen und Stickerei, Bänder und Schnürbänder; Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstliche Blumen.
27 Teppiche, Fußmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge; Tapeten, ausgenommen aus textilem Material.
28 Spielzeug, Spiele, Spielsachen; Turn- und Sportartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Christbaumschmuck.
29 Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Fruchtmuse; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette.
30 Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffeeersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditoreiwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig, Saucen (Würzemittel); Würzsauce; Kühleis.
31 Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; lebende Tiere, frisches Obst und Gemüse; frisches Obst und Gemüse; Sämereien und lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Futtermittel, Malz.
32 Biere; Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.
33 Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).
34 Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer.
35 Reklame; Werbung über Sponsoring; Betriebsmanagement; kaufmännische Verwaltung; Büroarbeiten; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter durch vertragliche Vereinbarungen, unter anderem Partnerschaften (Sponsoring) und Lizenzen, zur Steigerung des Bekanntheitsgrades und für die Imageförderung in Zusammenhang mit Kultur- und Sportveranstaltungen, unter anderem internationalen Kultur- und Sportveranstaltungen; Einzelhandelsdienstleistungen.
36 Versicherungswesen; Finanzgeschäfte; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.
37 Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.
38 Telekommunikation; Ausstrahlung von Fernsehprogrammen, Fernsehsendungen.
39 Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten.
40 Materialverarbeitung.
41 Erziehung; Unterricht; Unterhaltung; kulturelle und sportliche Aktivitäten.
42 Wissenschaftliche und industrielle Forschung; Entwurf und Entwicklung von Computern und Computerprogrammen; Rechtsberatung und -vertretung; Lizenzvergabe von geistigen Schutzrechten.
43 Verpflegung von Gästen (Lebensmittel); Beherbergung von Gästen.
44 Medizinische Dienste; veterinärmedizinischer Dienste; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen in Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft.
45 Dienstleistungen eines Sicherheitsdienstes im Bereich Objekt- und Personenschutz bei der Organisation von Kultur- und Sportveranstaltungen und -wettbewerben.

Quelle: HABM

Allerdings ist die Marke noch mit einem Widerspruchsverfahren behaftet. Unter der Registernummer 30119560 hat die DEUTZ AG nämlich eine identische Wortmarke für Waren der Klasse 07 und 12 registriert.

WIPO: Trademarks 2012

Trademarks

The total number of classes specified in trademark applications (i.e., class counts) filed worldwide grew by 6% in 2012; this was lower than the growth rates recorded in 2010 (9%) and in 2011 (9.5%). In 2012, a total of 6.58 million classes were specified in applications, which comprised 4.84 million resident application class counts and 1.74 million non-resident class counts.[3]

The majority of the top 20 IP offices saw growth in class counts in 2012. Among the top 20 offices, the IP offices of two middle-income countries, namely Turkey (+24.1%) and China (+16.5%), reported the fastest growth. Mexico (+5.5%) and the Russian Federation (+7.9%) also exhibited strong growth in class counts for 2012. In contrast, the IP offices of European Union (EU) countries recorded fewer application class counts in 2012 than in 2011. For example, Italy reported an 8.3% decrease, while Germany and Spain reported decreases of 6.4% and 5.6%, respectively.

In 2012, residents of China filed, worldwide, applications with approximately 1.58 million class counts; this was significantly higher than the figures for the US (599,896), Germany (387,503) and France (384,665). In many countries, the majority of trademarks were filed by residents with their respective domestic IP offices. However, there were some notable exceptions; a high proportion of total filings originating in Austria (49.5%), Switzerland (76.9%) and the United States of America (45%) were filed abroad.

Quelle: WIPO