via: DesignTagebuch
MontagsMarken 49. KW
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, 03.12.2012. An diesem Tag wurden insgesamt 155 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302012009411

Nizzaklassen: 03, 05, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 44
302012062176

Nizzaklassen: 18, 25, 28
302012062213

Nizzaklassen: 09, 16, 35, 38, 40, 41, 42
302012062211

Nizzaklassen: 05, 29, 32, 35
Quelle: DPMA
Sonntagslinks
Auch ehemaliger Mitarbeiter haften
Nestlé gets no break in South African Kit Kat trademark row
OLG Hamm: In Marl darf es DIE GRÜNEN zweimal geben
Lacoste – mit 80 Zeichen in die X-Beliebigkeit
Buch-Rezension: Ströbele/Hacker, Markengesetz, Kommentar
BPatG: Das kommt mir doch bekannt vor … – Teillöschung der Marke “Vinea” wegen Verwechslungsgefahr
Die Marke des Tages

Markennummer EM08957921
Anmeldedatum 16.03.2010
Nizzaklasse 14, 16, 18, 20, 21, 25, 35, 36, 41
Inhaber The Trustees for the time being of the Nelson Mandela Foundation Trust,
Quelle: HABM
Van der Vaart – vom Wert einer Marke
Namen vergehen– Markenrechte bestehen!
Markenname SYLVIE VAN DER VAART
Markennummer EM08601874
Rechtsstand Eingetragen
Anmeldedatum 08.10.2009
Nizzaklasse 16, 35, 41
Inhaber Sylverie Productions GmbH,
Markenname SYLVIE VAN DER VAART
Markennummer EM10570471
Rechtsstand Eingetragen
Anmeldedatum 18.01.2012
Nizzaklasse 03, 09, 14, 25
Inhaber Sylverie Productions Limited,
Quelle: HABM
DENIC führt Anfang Dezember Redemption Grace Period für deutsche Länderdomain .de ein
Karenz schützt Domaininhaber künftig vor ungewolltem Domainverlust
Mit Wirkung vom 3. Dezember 2013 wird die DENIC eG, die zentrale Registrierungsstelle und technische Betreibergesellschaft der deutschen Top Level Domain .de, für alle Domains mit deutscher Länderendung ein Karenzverfahren einführen, das Domaininhaber vor dem ungewollten Verlust ihrer Domain durch eine versehentliche Löschung schützt.
Nach dem neuen Verfahren werden .de-Domains, für die Domaininhaber einen Löschauftrag erteilen, zukünftig nicht mehr unwiederbringlich gelöscht. Vielmehr schließt sich an die Löschung zunächst eine Karenzzeit von 30 Tagen an: die sogenannte Redemption Grace Period (kurz RGP). Innerhalb dieser Zeitspanne kann die betreffende Domain nur im Auftrag des vormaligen Domaininhabers erneut registriert werden.
Die Karenz ermöglicht es dem bisherigen Domaininhaber, die Löschung der Domain rückgängig zu machen, indem er die Domain durch seinen Provider wiederherstellen lässt (RESTORE). Erst wenn nach Ablauf der 30-tägigen Karenz keine Wiederherstellung erfolgt ist, steht die Domain zur Neuregistrierung durch jeden Interessierten zur Verfügung. Eine ähnliche Regelung gilt aktuell auch bereits bei den Registrierungsstellen anderer Top Level Domains.
Der RESTORE einer Domain wird für den im Kundenauftrag handelnden Provider mit Kosten verbunden sein, sodass gegebenenfalls mit der Weitergabe dieser Kosten an den Domaininhaber zu rechnen ist.
Befindet sich eine .de-Domain nach Einführung von RGP in der Karenz, so wird eine entsprechend lautende Statusmeldung über die DENIC-Informationsdienste (whois) auf www.denic.de ausgegeben.
Infolge dieser Maßnahmen gelten für .de-Domains künftig geänderte Registrierungsrichtlinien. Die neuen DENIC-Domainrichtlinien für .de-Domains werden mit Datum des Betriebsgangs von RGP, dem 3. Dezember 2013, unter dem Link www.denic.de/domains/allgemeine-informationen/domainrichtlinien.html dauerhaft veröffentlicht.
Quelle: Pressemitteilung der DENIC
