Titel vs. Marke – Streit um “Gerbergasse 18”

Über den vereinsinternen Streit um das Kennzeichen “Gerbergasse 18” berichtet der MDR.

Die Wort-/Bildmarke findet sich im Markenregister unter der Registernummer 302013031085.


Anmeldedatum 07.05.2013
Eintragungsdatum 15.08.2013
Nizzaklasse 16
Waren & Dienstleistungen
16 Zeitschriften

Quelle: DPMA

Auf der Webseite zur Zeitschrift der Geschichtswerkstatt Leipzig e.V. erkennt man die Wort-/Bildmarke auch rasch wieder.

Fazit: Marken helfen, aber nicht immer. Der Titelschutz der Zeitschrift dürfte prioritär sein. Die Markenanmeldung ist für die Ware “Zeitschriften” vermutlich sogar bösgläubig. 300.- EUR Anmeldegebühr versenkt!

MontagsMarken 02. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 14.01.2013. An diesem Tag wurden insgesamt 157 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302013012826

Nizzaklassen: 14, 16, 20, 21, 25

302013000171

Nizzaklassen: 35, 41, 45

302013011631

Nizzaklassen: 29, 35, 43

302013011639

Nizzaklassen: 18, 21, 25, 41

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

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Elektronische Akteneinsicht freigeschaltet

Deutsches Patent- und Markenamt ermöglicht Einsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten über das Internet

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat heute die elektronische Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten freigeschaltet. Ab jetzt ist es möglich, auch über das Internet Einsicht in Aktenbestandteile zu erhalten.

Elektronisch einsehbar sind unter anderem Bescheide, Beschlüsse, Rechercheberichte sowie verfahrensrelevante Eingaben und weitere Aktenbestandteile im PDF-Format. Ein Klick auf den Button “Akteneinsicht” führt nach Eingabe des Aktenzeichens im kostenfreien Informationsdienst DPMAregister zu den gewünschten Informationen. Zugänglich sind insbesondere alle ab dem 21. Januar 2013 erteilten und veröffentlichten Patente und eingetragenen Gebrauchsmuster sowie alle ab diesem Zeitpunkt eingereichten und bereits veröffentlichten Anmeldungen.

“Mit der elektronischen Akteneinsicht bieten wir unseren Kundinnen und Kunden einen innovativen Service, der ihre Arbeit enorm erleichtert”, erklärt Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA. “Wir geben damit die Vorteile der im Jahr 2011 eingeführten elektronischen Aktenführung bei Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen direkt weiter und senken den Verwaltungsaufwand erheblich.”

Es ist nicht länger notwendig, einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen und beim DPMA Auszüge aus den Akten anzufordern, auch wenn dies weiterhin möglich bleibt. Daneben können die Akten weiterhin in den Recherchesälen des DPMA in München, Jena und Berlin eingesehen werden. Urheber- und datenschutzrechtlich geschützte Informationen bleiben wie bislang von der Akteneinsicht ausgenommen.

Die Akteneinsicht in Gebrauchsmuster- und Patentakten ist gesetzlich geregelt (§ 31 Patentgesetz, § 8 Gebrauchsmustergesetz). Mit der Verkündung der Patentrechtsnovelle am 24. Oktober 2013 wurden notwendige Rechtsänderungen für die Bereitstellung der elektronischen Akteneinsicht eingeführt.

Die elektronische Akteneinsicht ist ein gebührenfreier Service des DPMA. Nähere Informationen finden Sie hier.

Quelle: DPMA