DPMA meldet 60161 Markenanmeldungen im Jahr 2013

Marken
Im Jahr 2013 wurden in Deutschland 60 161 Marken angemeldet. 43 507 Marken wurden im Markenregister eingetragen, somit im Schnitt 174 Marken pro Arbeitstag. Die Zahl der Anmeldungen stieg im Vergleich zum Jahr 2012 (59 850) um 0,5 Prozent, die Eintragungen sanken um 5,6 Prozent (2012: 46 094).

Die meisten Markenanmeldungen stammen mit 12 726 weiterhin von Unternehmen und Einzelanmeldern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Am kreativsten ist wiederum Hamburg mit 181 Anmeldungen je 100 000 Einwohner. Die TOP-Liste der Unternehmen und Institutionen mit den meisten Markeneintragungen führen die Boehringer Ingelheim International GmbH (138 Eintragungen), die Deutsche Telekom AG (84 Eintragungen) und die Vodafone GmbH (67 Eintragungen) an.

Rund 790 000 nationale Marken sind beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.

Quelle: DPMA

MontagsMarken 10. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 11.03.2013. An diesem Tag wurden insgesamt 204 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302013021203

Nizzaklassen: 16, 30, 35

302013021300

Nizzaklasse: 30

302013021306

Nizzaklassen: 24, 25, 26

302013021309

Nizzaklasse: 14

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

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Engelstreit im Markenrecht

“Goldbär” Streit reloaded

Zur Auffrischung noch einmal kurz der Hintergrund des “Goldbären” Streits. Schokoladenhersteller Lindt bringt den unten als dargestellten Bären auf den Markt.


Registernummer: 1090383
Vertragsstaaten AT, AU, CZ, DE, ES, FR, GB, IT, PL, SE, US
Nizzaklasse: 30

Haribo als Inhaber der Wortmarke “Goldbär” sieht die eigene Wortmarke durch die assoziative Verwechslungsgefahr verletzt.

Das LG Köln hatte im Dezember 2012 die Verwechslungsgefahr bejaht und dazu ausgeführt:

Das Gericht hat sich damit der Auffassung der Klägerin angeschlossen, wonach die Verbreitung dieses Produkts gegen die für sie eingetragene deutsche Wortmarke „GOLDBÄREN“ verstoße und die Ausgestaltung des „Lindt Teddys“ der Beklagten nichts anderes als die bildliche Darstellung des Wortes „GOLDBÄR“ darstelle. Der Verkehr stelle bei Anblick eines verkörperten Goldbären mit roter Schleife im Süßwarensegment unweigerlich eine Verbindung zu der Klägerin her. Dies gelte umso mehr, als die Verwendung der Bezeichnung „Goldbär“ für das Produkt der Beklagten auch durch die Bezeichnung des im Ostergeschäft durch die Beklagte erfolgreich vertriebenen bekannten Schokoladenhasens als „Goldhase“ nahe gelegt werde.

(Aktenzeichen des Landgerichts: 33 O 803/11).

Zwischenzeitlich wurde durch einen Berliner Rechtsanwalt noch die nachfolgende 3D-Marke beim DPMA angemeldet. Die Idee, dass hier ein Mandant, möglicherweise sogar aus der Schweiz, hinter dieser Anmeldung steht, ist wohl nicht völlig abwegig.


Markennummer DE302013021957
Dreidimensionale Marke
Klasse: 30
Anmeldedatum: 13.03.2013

Quelle: DPMA

“Goldbären-Streit” vor dem OLG

Das LG Köln hatte im Dezember 2012 im Streit um den in Goldfolie gewandeten Schokoladenhohlkörper der Lindt AG auf eine Verwechslungsgefahr mit der Wortmarke “Goldbär” von Haribo entschieden.

Heute darf sich das OLG Köln mit der interessanten Rechtsfrage beschäftigen, ob ein dreidimensionales Produkt mit einer Wortmarke verwechselt werden kann.