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Keine Verletzung der Marke “Stadt Land Fluss” durch iPhone Spiele App

OLG Frankfurt a.M.: Anmeldung einer “Spekulationsmarke” zur Behinderung Dritter ist rechtsmissbräuchlich

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KTZ-Konkurs: Markenrechte werden verkauft

Streit „Kornspitz“ geht in die nächste Runde

EuGH: Wird eine deutsche Marke nur in der Schweiz benutzt, gilt dies nicht als ernsthafte Benutzungshandlung

Engelstreit im Markenrecht

“Goldbär” Streit reloaded

Zur Auffrischung noch einmal kurz der Hintergrund des “Goldbären” Streits. Schokoladenhersteller Lindt bringt den unten als dargestellten Bären auf den Markt.


Registernummer: 1090383
Vertragsstaaten AT, AU, CZ, DE, ES, FR, GB, IT, PL, SE, US
Nizzaklasse: 30

Haribo als Inhaber der Wortmarke “Goldbär” sieht die eigene Wortmarke durch die assoziative Verwechslungsgefahr verletzt.

Das LG Köln hatte im Dezember 2012 die Verwechslungsgefahr bejaht und dazu ausgeführt:

Das Gericht hat sich damit der Auffassung der Klägerin angeschlossen, wonach die Verbreitung dieses Produkts gegen die für sie eingetragene deutsche Wortmarke „GOLDBÄREN“ verstoße und die Ausgestaltung des „Lindt Teddys“ der Beklagten nichts anderes als die bildliche Darstellung des Wortes „GOLDBÄR“ darstelle. Der Verkehr stelle bei Anblick eines verkörperten Goldbären mit roter Schleife im Süßwarensegment unweigerlich eine Verbindung zu der Klägerin her. Dies gelte umso mehr, als die Verwendung der Bezeichnung „Goldbär“ für das Produkt der Beklagten auch durch die Bezeichnung des im Ostergeschäft durch die Beklagte erfolgreich vertriebenen bekannten Schokoladenhasens als „Goldhase“ nahe gelegt werde.

(Aktenzeichen des Landgerichts: 33 O 803/11).

Zwischenzeitlich wurde durch einen Berliner Rechtsanwalt noch die nachfolgende 3D-Marke beim DPMA angemeldet. Die Idee, dass hier ein Mandant, möglicherweise sogar aus der Schweiz, hinter dieser Anmeldung steht, ist wohl nicht völlig abwegig.


Markennummer DE302013021957
Dreidimensionale Marke
Klasse: 30
Anmeldedatum: 13.03.2013

Quelle: DPMA

“Goldbären-Streit” vor dem OLG

Das LG Köln hatte im Dezember 2012 im Streit um den in Goldfolie gewandeten Schokoladenhohlkörper der Lindt AG auf eine Verwechslungsgefahr mit der Wortmarke “Goldbär” von Haribo entschieden.

Heute darf sich das OLG Köln mit der interessanten Rechtsfrage beschäftigen, ob ein dreidimensionales Produkt mit einer Wortmarke verwechselt werden kann.