Zurückgewiesene Adler Marken

Vom DPMA unter Hinweis auf § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG zurückgewiesene Markenanmeldungen in der Bildklasse “03.07.02 Heraldische Adler”.


Aktenzeichen 30411097.3

03.08.2004 Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)
„Nachahmung des Bundessiegels”


Aktenzeichen 30520902.7

11.11.2005 Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)
„’German Soccer Cup’ = engl. ‘Deutscher Fußballcup’, Jahreszahl 2006 sowie Abbildungen der deutschen Bundesflagge und des Bundesadlers sind Hinweise auf das sportliche Ereignis (Fußball-Weltmeisterschaft); Hinweis auf Inhalt und Zeitpunkt des sportlichen Ereignisses (kein Betriebskennzeichen); Nachahmung des Bundesadlers = Hoheitszeichen”


Aktenzeichen 30779932.8

11.09.2008 Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)
„Wappen als Bildbestandteil, zudem fehlende UK + bestehendes FHB”


Aktenzeichen 302009063370.3

24.02.2011 Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)
„Die angemeldete Wort-, Bildmarke enthält ohne weiteres erkennbar neben ihren Wortbestandteilen u.a. die Abbildung bzw. Nachahmung des Bundesadlers als offizielles Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland; es könnte fälschlicherweise der Eindruck eines Hoheitszeichnens vermittelt werden.”


Aktenzeichen 3020100689528

08.12.2011 Zurückweisung durch Erinnerungsprüferbeschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)”


Aktenzeichen 3020110465878

06.03.2012 Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)”


Aktenzeichen 3020120583369

27.06.2014 Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2), Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6), Sonstige formelle Mängel (§ 32 Abs. 3)”


Aktenzeichen 3020130216121

25.11.2013 Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2), Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)”


Aktenzeichen 3020130584562

23.06.2014 Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)”

Quelle: DPMA

Zurückgewiesene Adler Marken

Vom DPMA unter Hinweis auf § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG zurückgewiesene Markenanmeldungen in der Bildklasse “03.07.01 Adler, Falken, Geier, Kondore”.


Aktenzeichen 30124424.3

02.11.2006 Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)


Aktenzeichen 30465498.1

11.01.2007 Zurückweisung durch Erinnerungsprüferbeschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„enthält die Wiedergabe der Farben der Nationalflagge Deutschlands und des Bundesadlers. Die Flagge besteht aus drei gleichbreiten Querbalken, die von oben nach unten die Farben schwarz, rot, gold (gelb) besitzen. Die deutsche Flagge sowie der Bundesadler dürfen als Hoheitszeichen nicht unbefugt benutzt werden.”


Aktenzeichen 30605704.2

03.05.2007 Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)
„Marke enthält als Bestandteil die Nachahmung eines staatlichen Hoheitszeichens, nämlich des Bundesadlers”


Aktenzeichen 30770215.4

30.10.2008 Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„Hoheitszeichen als Bildbestandteil und Schriftzug mit Hinweis auf die geografische Herkunft der Offerte”


Aktenzeichen 302009003192.4

01.07.2010 Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)


Aktenzeichen 302010022764.8

07.10.2010 Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)
„enthält Bestandteil des Wappens des Bundeslandes Sachsen-Anhalt undder Wappen des Salzlandkreis sowie der Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Weißenfels”


Aktenzeichen 302010056241.2

06.10.2011 Zurückweisung durch Erinnerungsprüferbeschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)

Quelle: DPMA

Der Adler soll weg – Löschungsanträge gegen DFB Marken

Die Huffington Post berichtet über den Markenstreit zwischen Deutschem Fußball-Bund und der real.- SB Warenhaus GmbH.

In Folge der Auseinandersetzung ist gegen die DFB Marken mit “Adler” ein Löschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse gestellt worden. Für die EU-Marke ist der Löschungsantrag auch bereits veröffentlicht worden.
Betroffen wären folgende Marken:


EM01020338


DE30427399


DE302012058725

Die Eintragung hoheitlicher Zeichen ist an die Befugnis geknüpft die hoheitlichen Zeichen zu führen. Hier ist der DFB also in der Beweispflicht. Im Rahmen des Löschungsantrages wird auf einen vergleichbaren Fall beim Deutschen Schwimm-Verband verwiesen.

Unabhängig vom Ausgang des Löschungsverfahrens muss man die Hoffnung auf günstigere Trikots erst mal auf Eis legen. Das Löschungsverfahren wird sich über Jahre hinziehen und bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens bleiben die Marken rechtskräftig.

Neue FIFA Marken

Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) präsentiert die folgenden Markenanmeldungen seit Mai 2014:

TO A GREATER GOAL
EU Marke: 12856696
Nizzaklassen: 03, 04, 09, 12, 16, 18, 25, 28, 32, 36, 37, 42, 43
Anmeldedatum 08.05.2014


EU Marke: 12962429
Nizzaklassen: 16, 35, 41
Anmeldedatum 11.06.2014


EU Marke: 12962528
Nizzaklassen: 16, 35, 41
Anmeldedatum 11.06.2014


EU Marke: 12999819
Nizzaklassen: 03, 04, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43
Anmeldedatum 16.06.2014


EU Marke: 13000013
Nizzaklassen: 03, 04, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43
Anmeldedatum 16.06.2014

FOOTBALL WORLD CUP
EU Marke: 13014188
Nizzaklassen: 03, 04, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 30, 32, 35, 36, 38, 39, 41, 43
Anmeldedatum 19.06.2014

Quelle: HABM

MontagsMarken 28. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 22.07.2013. An diesem Tag wurden insgesamt 178 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302013042788

Nizzaklassen: 16, 35

302013043017

Nizzaklassen: 25, 35, 41

302013005036

Nizzaklassen: 31, 35, 44

302013005040

Nizzaklassen: 24, 25, 35
Rechtsstand Gelöscht

Quelle: DPMA