Zur Beurteilung von Schutzfähigkeit beim DPMA und HABM

Über einen Artikel in der WAZ zum Markenschutz für das Düsseldorfer Stadtlogo bin ich auf folgende Markenanmeldungen und ihre unterschiedliche Beurteilung durch die zuständigen Markenämter aufmersam geworden.


Aktenzeichen 3020120471315
Klasse(n) Nizza 38, 16, 25, 28, 35, 41, 42, 43, 45
Anmeldetag 31.08.2012
Aktenzustand Eintragung nicht möglich
Verfahrensstand des Anmeldeverfahrens Anmeldung zurückgenommen

Anders sieht es das HABM.


Markennummer 11609096
Nizzaklasse 16, 25, 35, 38, 39, 41, 42, 43
Anmeldedatum 27.02.2013
Bekanntmachung 11.06.2013
Eintragungsdatum 16.10.2014

Und dann ist da auch noch diese Marke.


Markennummer 09759101
Nizzaklasse 03, 09, 16, 25, 35, 38
Anmeldedatum 23.02.2011
Bekanntmachung 02.11.2011
Eintragungsdatum 09.02.2012

Quellen: DPMA, HABM

EU-Markenanmeldung “JESUISCHARLIE”

Europäische Gemeinschaftsmarkenanmeldung vom 15.01.2015:

JESUISCHARLIE
Markennummer 13646294
Nizzaklasse 16, 21, 25
Waren & Dienstleistungen
16 Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Papier und Pappe; Papier- und Schreibwaren sowie Lehr- und Unterrichtsmittel.
21 Tassen; Tassen und Becher; Trinkbecher aus Porzellan; Isolierende Getränkehalter.
25 Bekleidungsstücke *; Kopfbedeckungen; Schuhwaren *.

Quelle: HABM

Jetzt – .berlin gibt 16.000 Domains frei

Am 21. Januar 2015 um 12:00 deutscher Ortszeit (11:00:00 UTC) gibt dotBERLIN rund 16.000 Domains, die aus unterschiedlichen Gründen bisher reserviert waren, zur Registrierung frei.

[…]

Eine Liste mit allen registrierbaren Domains ist hier [PDF] hinterlegt, die Liste verfügbarer Namen kann sich kurzfristig noch ändern.

Quelle: dot.berlin.de

Auf der Liste der Domains finden sich auch diverse registrierte Markennamen.

Umfrage zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen – Breuer Lehmann Rechtsanwälte

Im Rahmen der Untersuchung zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland hatte ich den im Ranking gelisteten Kanzleien einen Fragenkatalog mit der Bitte um ihre Einschätzung zugeschickt. Heute veröffentliche ich hier die Antworten der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte aus München.

 

Fragenkatalog zum Anwaltsranking 2013

Wie erklären Sie sich die Trendwende zu wieder steigenden Anmeldezahlen (Trend für 2014 +10%) beim DPMA?

Antwort: Wir machen die Erfahrung, dass Markenanmelder sich verstärkt auf den regionalen, deutschen Markt konzentrieren. Einzelunternehmer und Startups investieren ihr Budget lieber in eine umfassende Recherche und Markenanmeldung in Deutschland, anstatt in eine in absoluten Zahlen teurerer Gemeinschaftsmarkenanmeldung. Zudem ist der Zugang zum Markenschutz auch für kleinere Unternehmen leichter geworden, so dass sich gerade in Zeiten des Internet mehr Anmelder aus Deutschland sich dies für Deutschland leisten.

 

In den letzten Jahren wurde das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine strenge Eintragungspolitik kritisiert, während man dem Europäischen Markenamt HABM eine im Vergleich zum DPMA eher laxe Prüfung nachsagte.  Beobachten Sie aktuell beim DPMA und HABM Veränderungen bei der Prüfungspraxis zur Eintragungsfähigkeit?

Antwort: Beim DPMA hat sich unserer Ansicht keine Veränderung gezeigt. Beim HABM haben wir eine Veränderung in Richtung DPMA beobachten können. Was also früher anstandslos eingetragen wurde, wurde in den letzten 6 Monaten schneller beanstandet. Ob sich daraus bereits eine Regelmäßigkeit ableiten lässt, kann man nicht sagen.

 

Als ein Nachteil der EU-Marke wird häufig der hohe Kostenaufwand für eine umfassende Recherche im Vorfeld der Anmeldung angesehen. Stellen Sie im Mandantenkreis eine Tendenz zu eher risikofreudigen Anmeldungen ohne Recherchen fest?

Antwort: Nein, das können wir nicht bestätigen.

 

Die Europäische Union ist in den letzten Jahren gewachsen und weitere Beitrittskandidaten stehen bereit. Sehen Sie die Notwendigkeit das Europäische Markensystem grundlegend zu reformieren? Wie könnten Maßnahmen zur Anpassung aussehen?

Antwort: Generell könnte die Verfahrensdauer beim HABM beschleunigt werden. Es wurden ja in der Vergangenheit doch recht fragwürdige Marken (=tendenziell nicht unterscheidungskräftige Marken) vom Amt eingetragen. Will man sich dagegen wehren etwa durch Widerspruchs- oder Löschungsverfahren, so muss man stets einen langen Atem haben. Generell erhalten die Parteien immer 3 Monate Stellungnahmefrist. Wird diese verlängert, so kommen nochmal 2 Monate darauf. Da könnte man doch ansetzen und die Verfahren beschleunigen, d.h. die Fristen generell kürzer gestalten.

Kanzleiprofil:

BREUER LEHMANNN RECHTSANWÄLTE ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei. Sie berät und betreut insbesondere im Bereich Marken- Design- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Recht des Internet. Des Weiteren betreut sie die Plattformen www.titelschutz-magazin.de rund um das Thema Titelschutz sowie www.prioritaetsnachweis.de im Bereich Urheber- und Designschutz. Die Kanzlei wurde im Januar 2012 in München gegründet von den Rechtsanwälten Volker Lehmann und Dennis Breuer.

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