Heute vor 11 Jahren – 7:1 im Markenregister

Am 08.07.2014 fand das Halbfinale der Fußball WM in Brasilien statt. Die deutsche Mannschaft besiegte Gastgeber Brasilien in einem denkwürdigen Spiel mit 7:1.

Bereits am 09.07.2014 wurde die erste Marke mit Bezug auf das Spiel angemeldet. Unter der Registernummer 302014052297 wurde die Wortmarke “7:1” am 02.09.2014 eingetragen.

Nur einen Tag später wurde die identische Wortmarke angemeldet und am 01.08.2014 unter der Registernummer 302014004791 eingetragen.

Beide Marken sind nach Ablauf der zehnjährigen Schutzfrist gelöscht worden.

Auch die am 09.07.2014 angemeldet Wort-/Bildmarke

Quelle: DPMA, Aktenzeichen 3020140339838

hat keinen Bestand mehr. Die Markenanmeldung wurde vom Anmelder mit Bedauern zurückgenommen.

DPMA: Der Strandkorb

Passend zum Start in die Sommerferienzeit informiert das Deutsche Patent- und Markenamt über des Deutschen liebstes Strandmöbelstück – den Strandkorb.

Quelle: DPMA

Dazu noch einige ausgewählte Strandkorb-Marken z.B.:

Quelle: DPMA, Registernummer 302020022205
Quelle: DPMA, Registernummer 3020221054434
Quelle: DPMA, Registernummer 302022008307
Quelle: DPMA, Registernummer 302019007486
Quelle: DPMA, Registernummer 302020252635

Als separate Benennung für die internationale Vienna-Klassifikation hat es der Strandkorb allerdings nicht geschafft. Dort rangiert er in der Kategorie

12.1.25 Andere Möbelstücke.