
Auch das Bundespatentgericht hat seinen Jahresbericht 2024 vorgelegt. Immer lesenswert ist im Markenbereich die Rechtssprechungübersicht zu Fragen der absoluten Schutzhindernisse.
markenrechtliches Sammelsurium
Auch das Bundespatentgericht hat seinen Jahresbericht 2024 vorgelegt. Immer lesenswert ist im Markenbereich die Rechtssprechungübersicht zu Fragen der absoluten Schutzhindernisse.
Die Zahl veröffentlichter Patentanmeldungen aus Deutschland hat in wichtigen Technologien der regenerativen Energieerzeugung im vergangenen Jahr deutlich zugelegt. In der Solartechnik nahmen die Erfindungen deutscher Unternehmen, Forschungseinrichtungen und freier Erfinderinnen und Erfinder 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 57,3 Prozent zu. In der Windkraft betrug die Zuwachsrate immerhin 14,2 Prozent. Das war die mit Abstand größte Steigerung unter den anmeldestärksten Ländern. Im Länder-Ranking belegte Deutschland auch bei den absoluten Anmeldezahlen in beiden Bereichen Spitzenpositionen. Das ergibt eine Analyse des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zu veröffentlichten Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland im heute veröffentlichten DPMA-Jahresbericht 2024.
Quelle: Pressemitteilung DPMA
Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte im Widerspruchsverfahren gegen die Marke
Auf Basis der Wortmarke ” BEAUTYBLENDER ” und der Wort-/Bildmarke
keine ausreichende Verwechslungsgefahr erkannt und die Widerspruch zurückgewiesen.
Diese Entscheidung wurde vom Bundespatentgericht nunmehr revidiert. Unter dem Aktenzeichen 30 W (pat) 519/22 wurde beschlossen:
I. Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 44 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 21. Februar 2022 aufgehoben. Wegen des Widerspruchs aus dem EU-Schutzrechtsanteil der Marke IR 1 428 131 wird die Löschung der Marke 30 2019 240 873 angeordnet
Ein historisches Clublogo hat der 1. Fußball-Club Nürnberg, Verein für Leibesübungen e.V. am 03.09.2023 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
Vor einigen Tagen hatte ich um Abstimmung über die Verwechslungsfähigkeit der beiden Wort-/Bildmarken gebeten.
76% verneinen die Verwechslungsgefahr und liegen damit auf einer Linie mit dem Europäischen Gericht, das in der Rechtssache T?53/24 über die Marken zu befinden hatte.
Information am Rande, die Marke “DDG” gehört dem bekannten spanischen Torhüter David de Gea, was dann auch das Kürzel erklärt.