BPatG: Kein Markenschutz für Commerzialrat und Commerzienrat

In zwei Beschwerdeverfahren hatte sich das Bundespatentgericht mit der Eintragungsfähigkeit der Wortmarken Commerzienrat (24 W (pat) 27/14) und Commerzialrat (24 W (pat) 73/14) zu befassen.
Beide Markenanmeldungen waren vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesen worden. Diese Auffassung schloss sich das Bundespatentgericht an und wies die Beschwerden gegen die Entscheidungen der Markenstelle zurück.

Patent verletzt?

Was dann passieren kann schildert Legal-Patent.

Wer eine Abmahnung wegen einer Patentverletzung erhalten hat, dem drohen ernsthafte Konsequenzen. Im schlimmsten Fall kann man dafür sogar ins Gefängnis kommen. Das ist aber erst das allerletzte Mittel, das gegen Patentverletzer angewandt wird. Und wenn man auf frühere Ansprüche in angemessener Weise und mit der Hilfe von Profis reagiert, kann schlimmeres meistens verhindert werden. Wir schildern die fünf Ansprüche, die Rechtsinhaber laut Patentgesetz gegen Patentverletzer durchsetzen können.

MontagsMarken 29. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 14.07.2014. An diesem Tag wurden insgesamt 206 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302014004882

Nizzaklasse: 30

302014034383

Nizzaklassen: 18, 25, 26, 40, 42

302014052815

Nizzaklasse: 14

302014034359

Nizzaklasse: 39

Quelle: DPMA