Arbeitnehmererfindungen

Viele Erfindungen entstehen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen. Diese sogenannten Arbeitnehmererfindungen sind deshalb ein besonderes Thema, weil sie genauso wie andere Erfindungen auch zum Patent angemeldet werden können. Aber anders als bei freien Erfindungen stellt sich die Frage: Wer hat den besten Anspruch auf die Erfindung? Der Arbeitnehmer, dessen Idee es ist? Oder der Arbeitgeber, weil nur aufgrund seines Unternehmens die Erfindung überhaupt möglich war?

Quelle: Legal-Patent

BPatG: Kein Markenschutz für Commerzialrat und Commerzienrat

In zwei Beschwerdeverfahren hatte sich das Bundespatentgericht mit der Eintragungsfähigkeit der Wortmarken Commerzienrat (24 W (pat) 27/14) und Commerzialrat (24 W (pat) 73/14) zu befassen.
Beide Markenanmeldungen waren vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesen worden. Diese Auffassung schloss sich das Bundespatentgericht an und wies die Beschwerden gegen die Entscheidungen der Markenstelle zurück.