Neue Markenurkunden beim DPMA

Seit 01. November hat das Deutsche Patent- und Markenamt neue Markenurkunden.
Zur Meinungsbildung kann man sich auf dem Markenserviceblog einen Eindruck vom neuen Urkundendesign verschaffen.

Beim DPMA klingt das so:

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hatte zum 1. April 2015 neue, einheitliche Schutz- und Schmuckurkunden für Patente, Gebrauchsmuster und Designs eingeführt. Nun werden zum 1. November 2015 auch die Urkunden für die Marken dem neuen Design angepasst. Mit der überarbeiteten Gestaltung wird das Layout der Urkunden modernisiert, grafisch aufgewertet, vereinheitlicht und an das Corporate Design des DPMA sowie der Bundesregierung angepasst. Nach § 25 der DPMA-Verordnung sind für Schutzrechtsinhaber gedruckte Urkunden über die Erteilung des Patents, die Eintragung des Gebrauchsmusters, der Marke, des Designs sowie des Schutzes der Topografie in das jeweilige Register zu fertigen.

11.11. – da war doch was

Der Termin kann einem Nordlicht schon mal durchrutschen – hier also leicht verspätet einige passende Marken aus dem Jahr 2015.


Aktenzeichen 3020150123412
Inhaber Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH


Aktenzeichen 3020152033917
Inhaber Festausschuß Bonner Karneval e.V.


Aktenzeichen 3020150111570
Inhaber Karnevalverein Mannheimer Traditionscorps


Aktenzeichen 3020151003151
Inhaber Münchner Gesellschaft Narrhalla e.V.,

Aber auch im Norden gibt es karnevalistische “Auswüchse”, so hat sich die Karnevalsgesellschaft Eulenspiegel Kiel von 1976 e. V. die Wortmarke FördeEulen (Playbackgruppe) eintragen lassen.

Quelle: DPMA

Flüchtlingsmarken

Immer wenn ein Thema in der Öffentlichkeit heiß diskutiert wird, spiegelt sich diese Diskussion auch im Markenregister wider. So ist auch das Thema Flüchtlinge seit Oktober in den Markenregistern präsent.

Beim Markenamt in Österreich wurde beispielsweise die folgende Marke angemeldet:


Aktenzeichen AM 52761/2015
Nizzaklasse 35, 36, 39, 40, 42

Für den Markenschutz in Deutschland finden sich zwei Anmeldungen.

FLÜCHTLINGSKIND
Aktenzeichen 3020151070347
Nizzaklasse 09, 18, 25


Aktenzeichen 3020152218100
Nizzaklasse 41

Quellen: patentamt.at, DPMA

Markenanmeldung in China

Legal-Patent beantwortet die wichtigsten Fragen zum Markenschutz in China.

Der Markteintritt in China ist jedoch für ausländische Unternehmen mit einigen Risiken verbunden. So sollten Sie unter anderem frühzeitig daran denken, Ihre Marke in China anzumelden, um Ihr geistiges Eigentum gegen Fälscher zu schützen. Dazu klären wir einige Hintergründe und geben wichtige Tipps.

Kein Markenschutz für MH17

Das Europäische Markenamt HABM hat Wortmarkenanmeldungen für das Kennzeichen “MH17” zurückgewiesen.

Am 17.07.2014 stürzte der Malaysia-Airlines-Flug 17 (MH17) ab. Noch am selben Tag wurde das Kürzel des Fluges von einem Unternehmen aus Belize beim Europäischen Markenamt als Marke angemeldet.

Markenname MH17
Markennummer 13092937
Nizzaklasse 09, 16, 41

Vier Tage am 21.07.2014 später wurde eine identische Marke von der Malaysian Airline System Berhad angemeldet.

Markenname MH17
Markennummer 13099445
Nizzaklasse 09, 16, 41

Beide Markenanmeldungen wurden jüngst vom Markenamt zurückgewiesen.

via Markmatters