Die Marken zur Leichtathletik WM

Derzeit findet in Peking die Weltmeisterschaft der Leichtathleten statt. Die International Association of Athletics Federations hat für dieses Ereignis folgende Marken registriert:


Markennummer 13218052
Nizzaklasse 03, 04, 06, 09, 11, 12, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 32, 35, 36, 38, 39, 41, 42, 43


Markennummer 13383518
Nizzaklasse 03, 04, 06, 09, 11, 12, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 32, 35, 36, 38, 39, 41, 42, 43

Quelle: HABM

ONE MORE THING – hat Apple gepennt?

“One more thing” – so kündigt man auf Apple Präsentationen traditionell die heißersehnte Innovation, das nächste große Ding an.

Markenrechtlich hat aber nun die Swatch AG aus der Schweiz Apple ausgebremst. Mit Priorität vom 27.11.2014 hat der Uhrenhersteller die Wortmarke “ONE MORE THING” unter dem Aktenzeichen 63990/2014 beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum zum Markenschutz eingereicht. Beansprucht wird der Schutz in den Nizzaklassen 09 und 14.
Auf Basis dieser Marke wurde dann der Internationale Markenschutz bei der WIPO (AZ 1261461) beantragt. Die Marke erstreckt sich auf die Europäische Union und 40 weitere Staaten. Schutz für die USA wird jedoch nicht beansprucht.

MontagsMarken 34. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 18.08.2014. An diesem Tag wurden insgesamt 203 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302014037262

Nizzaklasse: 35

302014057752

Nizzaklasse: 43

302014057756

Nizzaklassen: 16, 21, 22, 25, 30, 35, 43

302014037273

Nizzaklassen: 37, 39, 40

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

INTA-Meeting zu Marken und nTLDs

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Markenanmeldung – Gute Gründe, weshalb Unternehmen eine Marke anmelden sollten

C=Holdings droht Commodore Business Machines Lizenz-Klage an

Patent-Weltmeister Toyota

Markenrecht – Reinhard untersucht die Bedeutung älterer Marken Dritter unter Auswertung der Entscheidung des LG Hamburg vom 09.04.2015

Alte Marke mit neuer Pfote und Schrift

Wo in Europa lohnt sich eine Patentanmeldung?