Nizzaklassifikation und Markenanmeldung

Jeder, der in Deutschland oder EU-weit eine Marke anmelden will, muss früher oder später das dazugehörige Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen. Dafür sind die Nizza-Klassen wesentlich, die bei jeder Markenanmeldung angegeben werden müssen. Warum dieses Detail so wichtig ist und worauf man dabei achten muss, erfahren Sie in diesem Artikel.

Quelle: Legal-Patent.com

HABM: Top-Anmelder 2. Quartal

Das Europäische Markenamt HABM hat jüngst die Rangliste der häufigsten Online-Nutzer in der Europäischen Union und in jedem Mitgliedstaat veröffentlicht. Die Daten beziehen sich auf das 2. Quartal 2015.

Was ist in den Daten enthalten?

Die Top 25-Rangliste umfasst Nutzer, die als Vertreter, einschließlich Vereinigungen, Anwälte, HABM-Fachleute und Arbeitnehmervertreter registriert sind. Ihre Nutzung unserer Online-Anwendungen muss in Bezug auf die Gesamtzahl ihrer Anmeldungen 99 % oder mehr betragen und sie müssen in einem bestimmten Quartal aktive Nutzer der E-Kommunikation sein. Anschließend werden die Nutzer abhängig vom Volumen ihrer elektronischen Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen und Widerspruchseinreichungen in eine Rangfolge gebracht.

Quelle: HABM

Das Ranking für die gesamte EU sieht wie folgt aus:

Das deutschlandweite Ranking:

Quelle: HABM

Frankfurt: Deutsch-Chinesischer Austausch zum Thema Schutzrechte

Vor kurzem kündigten wir den Besuch einer Delegation der staatlichen Behörde für Geistiges Eigentum der Volksrepublik China (SIPO) an. Nun lädt die Landesfachkommission Internationaler Kreis, zusammen mit der Patentanwaltskanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP, am 17. September 2015, 10:00 Uhr zu einem Deutsch-Chinesischen Gespräch zum Thema „Schutzrechte in Europa und China“ ein.

Mehr Informationen zur Veranstaltung und ANmeldung auf Legal-Patent.com