Aus dem heutigen Markenblatt des DPMA:
Aktenzeichen 3020150530441
Nizzaklasse 03, 09, 10, 11, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 28, 32, 33, 34, 41, 45
Inhaber Studio Hamburg Produktion Gruppe GmbH
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Aus dem heutigen Markenblatt des DPMA:
Aktenzeichen 3020150530441
Nizzaklasse 03, 09, 10, 11, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 28, 32, 33, 34, 41, 45
Inhaber Studio Hamburg Produktion Gruppe GmbH
Quelle: DPMA
Das Europäische Markenamt hat die Liste der aktivsten User des elektronischen Systems zur Markenanmeldung für das 4. Quartal 2015 veröffentlicht.
Bezogen auf deutsche Vertreter sieht die Liste der Top25 so aus:
Anklicken für eine größere Darstellung
Quelle: HABM
Europäische Markenanmeldungen der Facebook Inc. vom 13.01.2016:
Markennummer 14997878
Nizzaklasse 09, 16, 18, 20, 21, 25, 35, 38, 41, 42, 43, 45
Markennummer 14997902
Nizzaklasse 09, 16, 18, 20, 21, 25, 35, 38, 41, 42, 43, 45
Quelle: HABM
Im Beschwerdeverfahren (AZ: 28 W (pat) 125/12) hatte sich der 28. Senat des Bundespatentgerichts mit dem Löschungsantrag gegen die Wortmarke “headfuck statement fashion” zu befassen.
Mit am 6. März 2012 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangenem Schriftsatz hat die Antragstellerin die vollständige Löschung der Marke aufgrund absoluter Schutzhindernisse gemäß § 50 Abs. 1 MarkenG i. V. m. § 8 MarkenG beantragt. Dazu hat sie ausgeführt, die Eintragung der angegriffenen Marke verstoße gegen die guten Sitten im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG. Das der englischen Sprache entnommene Wort „Fuck” sei ein Vulgärausdruck und stelle in der Kombination mit „head” (Kopf) auch in der englischen Sprache einen rohen Vulgärausdruck für Fellatio dar.
Die Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamts hat den Löschungsantrag mit Beschluss vom 17. Oktober 2012 zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt, das Zeichen verstoße nicht gegen die guten Sitten im Sinn von § 50 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG.
Mit der Beschwerde gegen diesen Beschluss war jetzt das Bundespatentgericht befasst und stellte fest:
Die zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die angegriffene Marke war gemäß §§ 50 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG auf Antrag der Beschwerdeführerin zu löschen, weil sie bereits bei ihrer Anmeldung gegen die guten Sitten verstoßen hat und dies auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag der Fall ist.
Quelle: Bundespatentgericht
http://juris.bundespatentgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bpatg&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=2&nr=27712&pos=35&anz=234&Blank=1.pdf
„Kiel.Sailing.City.” lautet die neue Marke der Landeshauptstadt Kiel.
Kiel präsentiert sich zukünftig in neuem Design als Sailing City. Die neue Kieler Marke zeigt in dynamischen blauen Buchstaben das Wort „Kiel“, das sich im Wasser spiegelt. Die Worte „Sailing.City.“ komplettieren die Marke.
Die Stadtverwaltung wird die neue Marke noch in diesem Jahr als Stadtmarke einführen. Diese löst das bisherige Kiel-Signet aus rotem Stadtwappen und Schriftzug „Landeshauptstadt Kiel“ ab. So sieht es ein Antrag für die Sitzung der Ratsversammlung am 21. Januar vor. Zukünftig wird dann beispielsweise auf städtischen Briefköpfen, Publikationen und Fahrzeugen das neue blaue Markenzeichen zu sehen sein. Auch das bisherige Sailing-City-Logo mit Segeln hat ausgedient.
Aber die von der Kieler Agentur boy entwickelte Marke soll nicht nur von der Stadtverwaltung genutzt werden. Auch andere Institutionen und Firmen können im Rahmen einer entwickelten Dachmarkenstruktur zeigen, dass sie ein Teil der „Kiel.Sailing.City.“ sind.
Quelle: kiel-sailing-city.de
Auch im Europäischen Markenregister wurden rechtzeitig vor Veröffentlichung der neuen Marke Anmeldungen vorgenommen. Das Bundesland Schleswig-Holstein hatte bei seiner neuen Dachmarke ja jüngst auf eine Markenanmeldung verzichtet.
Markennummer 14531255
Anmeldedatum 04.09.2015
Inhaber Landeshauptstadt Kiel
Nizzaklasse 14, 16, 18, 21, 22, 24, 25, 28, 35, 38, 39, 41, 43
Markennummer 14531271
Anmeldedatum 04.09.2015
Nizzaklasse 14, 16, 18, 21, 22, 24, 25, 28, 35, 38, 39, 41, 43
Inhaber Landeshauptstadt Kiel
Kiel Sailing City
Markennummer 14526503
Anmeldedatum 04.09.2015
Nizzaklasse 14, 16, 18, 21, 22, 24, 25, 28, 35, 38, 39, 41, 43
Inhaber Landeshauptstadt Kiel,
Quelle: HABM
Eher ungewöhnlich mutet es allerdings an, dass die Markeninhaberin einen Hamburger Rechtsanwalt mit der Durchführung der Markenanmeldungen beauftragt hat. Ein derartiges Verhalten lässt sich beispielsweise bei den Städten Hamburg oder München nicht erkennen. Dort meldet man entweder ohne Vertreter oder mit wechselnden Kanzleien vor Ort an. Bei Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt hat auch die Stadt Kiel bisher mit einer Kieler Kanzlei zusammengearbeitet. Welche Gründe die zuständigen Stellen in der Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel für diesen Wechsel nach Hamburg haben, wird man vermutlich nicht erfahren – es waren aber offenbar keine Fragen der lokalen Wirtschaftsförderung, die den Ausschlag gegeben haben.
Fazit: Spannend!