Die Februar Ausgabe des WIPO Magazines ist erschienen.
Das klärt so einiges
Aktenzeichen 3020152051257
Nizzaklasse 35, 39, 43
Quelle: DPMA
“One more thing” – das könnte spannend werden
Nachdem die SWATCH AG aus der Schweiz mit ihren Markenanmeldungen den US-Konzern ausgebremst hatte, hat Apple reagiert und ist jetzt mit einer eigenen Markenanmeldung im Markenregister des DPMA präsent.
Markenname ONE MORE THING
Aktenzeichen 3020160023127
Rechtsstand Angemeldet
Typ Wortmarke
Anmeldedatum 27.01.2016
Prioritäten
Nizzaklasse 09, 14, 35, 41
Inhaber Apple Inc., Cupertino Calif., US
Quelle: DPMA
Positionsmarke
Registernummer: 302015053169
Markenform: Sonstige Marke
Nizzaklassen: 10, 18, 25
Markenbeschreibung: Die Marke wird als Positionsmarke “Sohlenmuster” mit folgender Beschreibung beansprucht: Markenschutz für die Sohle von Schuhen, insbesondere von Sandalen, Clogs und Slippern, die aus einem Muster bestehen, das sich aus einem Winkel von 90 Grad kreuzenden, aus Kreisbögen bestehenden Wellen zusammensetzt, wobei die dadurch jeweils eingeschlossenen Bereiche der Sohlenfläche einen knochenähnlichen optischen Eindruck erhalten
Markeninhaber ist klar, oder?
Quelle: DPMA
Thema: Arbeitnehmererfindung
Legal-Patent.com hat den zweiten Teil des Beitrags zur Arbeitnehmererfindung veröffentlicht.
Im ersten Teil unserer zweiteiligen Artikel-Serie zum Thema “Arbeitnehmererfindung” haben wir Ihnen eine Einführung gegeben und aufgezeigt, was eine Arbeitnehmer- bzw. “Diensterfindung” ist, zwischen der “freien Erfindung” und einem “technischen Verbesserungsvorschlag” unterschieden und geklärt, wem eigentlich die Erfindung dann gehört.
Quelle: Legal-Patent
Besinnliches zum Feierabend
Aktenzeichen 3020150442976
Nizzaklasse 43
Quelle: DPMA