
MarkenBlog History: Heute vor 13 Jahren

markenrechtliches Sammelsurium
Sind die Kollektivmarke “Werder” und die jüngere Wortmarke “WERDERSCHLUCK” bei identischen und ähnlichen Waren verwechslungsfähig?
Die Markenstelle des DPMA verneinte die Frage einer Verwechslungsgefahr. Das Bundespatentgericht schloss sich unter dem Aktenzeichen 26 W (pat) 535/19 dieser Auffassung an und wies die Beschwerde gegen die Entscheidung des DPMA zurück.
Quelle: Bundespatentgericht
- Der bei identischen, überdurchschnittlich und normal ähnlichen Vergleichswaren
und durchschnittlicher Aufmerksamkeit der angesprochenen inländischen Verkehrskreise gebotene Abstand wird wegen sehr geringer Kennzeichnungskraft der
älteren Kollektivmarke selbst bei durchschnittlicher klanglicher Markenähnlichkeit
noch eingehalten.
Unter dem Aktenzeichen 26 W (pat) 2/20 hatte sich das Bundespatentgericht mit der Beschwerde gegen die Entscheidung des DPMA zur Wort-/Bildmarke
zu befassen. Die Marke war mittels Löschungsantrag wegen bösgläubiger Markenanmeldung angegriffen wurden. Die Markenstelle wies den Antrag zurück und das BPatG stützt diese Auffassung mit einer umfangreichen Begründung.