Henkel vs HABM

In der Rechtssache (T-342/05) hat die Henkel KGaA Klage bei Europäischen Gericht Erster Instanz eingereicht.
Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes im Widerspruchsverfahren gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung “COR” der spanischen Serra Y Roca S.A..

Henkel hatte auf Basis seiner nationalen Marke “Dor” der Eintragung von “COR” widersprochen. Der Widerspruch war vom HABM zurückgewiesen worden. Die daraufhin angerufene Beschwerdekammer des HABM hatte diese Entscheidung bestätigt.
Mittels der aktuellen Klage versucht Henkel nun die Entscheidung der Beschwerdekammer aufheben zu lassen.

Henkel begründet die Klage wie folgt:

Verletzung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung Nr. 40/94 des Rates wegen der Verwechslungsgefahr der einander gegenüberstehenden Marken durch die optische und klangliche Ähnlichkeit. Darüber hinaus verfüge die Marke der Klägerin über eine überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft wegen intensiver Benutzung.

DPMA: 1. Vogelgrippe Marke

Unter der Registernummer 30561959 hat das Deutsche Patent- und Markenamt die erste Vogelgrippe Markenanmeldung registriert.

Halte während der Vogelgrippe Geflügel, Hühner in Schach wenn du stirbst kräht kein Hahn danach

Die Wortmarke beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 29, 35, 38, 44 und 45.
Anmeldedatum: 08.11.2005
Anmelder: Tanja Müller, Rosenheim