Die neue Fußball-Bundesliga Saison steht vor der Tür. Einige Bundesligisten haben neue Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt und dem Europäischen EUIPO angemeldet.
Heute betrachten wir die jüngsten Marken der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, alle eingetragen im Juli 2025.
Sind die nachfolgenden Zeichen bei identischen Waren und Dienstleistungenverwechslungsfähig?
Quelle: BPatG
Die Widerspruchsabteilung des DPMA hatte den Widerspruch aus der Wortmarke “VIVRE” gegen die Wort-/BIldmarke “vivem” zurückgewiesen.
Im Beschwerdeverfahren stützte das Bundespatentgericht unter dem Aktenzeichen 26 W (pat) 23/23 die Einschätzung des DPMA und wies die Beschwerde als unbegründet zurück.
Wegen der weit unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke und der erhöhten Aufmerksamkeit der angesprochenen Verkehrskreise reichen die Unterschiede der Vergleichsmarken auch im Bereich identischer Waren und Dienstleistungen noch aus, um die Gefahr unmittelbarer Verwechslungen auszuschließen.