Am Montag, dem 14. November 2005 wird Prof. Dr. jur. Christoph Ann, TU München zum Thema „Patentverletzung durch Instandsetzung patentierter Vorrichtungen“ referieren.
Handelskammer Hamburg, Börse
Adolphsplatz 1, Merkur-Saal
18:00 Uhr
markenrechtliches Sammelsurium
Am Montag, dem 14. November 2005 wird Prof. Dr. jur. Christoph Ann, TU München zum Thema „Patentverletzung durch Instandsetzung patentierter Vorrichtungen“ referieren.
Handelskammer Hamburg, Börse
Adolphsplatz 1, Merkur-Saal
18:00 Uhr
Die Berliner Zeitung berichtet zum Thema Domainhandel und juristische Fallstricke insbesondere markenrechtlicher Natur.
Täglich landen auf seinem Schreibtisch zwei bis drei neue Fälle von Klienten, die sich plötzlich Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt sehen, weil sie eine Domain besitzen, die ein Unternehmen oder eine andere Person für sich beansprucht. Jährlich, so schätzt er, werden rund 12 000 Fälle bei deutschen Gerichten anhängig. “Es gibt eine regelrechte Prozessflut”, sagt Strömer.
Zwei bis drei neue Fälle täglich = ca. 600 im Jahr. Da ist Herr Strömer mit etwa 5% der anhängigen Verfahren ja gut beschäftigt.
Im Hinblick auf die Einführung der .eu Domains sollte sich das Aufkommen an Streitigkeiten um Domains auch nochmal steigern.
Tobias Strömer fürchtet indes, dass solche Warnungen auch in Zukunft verhallen werden. Mit Sorge schaut er dabei auf den 1. April kommenden Jahres. Dann können Privatleute Domains mit der Endung .eu reservieren. Das Spiel könnte von vorne beginnen. Leute wie D… K… (editiert) werden versuchen, wieder die ersten zu sein. Immer auf der Suche nach dem großen Coup, dem leichten Geld. “Dann”, so sagt Strömer, “werden wieder viele Leute Fehler machen.” Und vielleicht dafür teuer bezahlen müssen.
Warum habe ich eigentlich das Gefühl, dass trotz aller gutgemeinten und sinnvollen Warnungen den marken- und internetrechtlich spezialisierten Rechtsanwälten bei dieser Perspektive nicht gerade die Tränen in die Augen schiessen?
Nicht dass ich ihnen das nicht gönnte – im Kontext der Sorge, mit der auf den 01. April geschaut wird, könnte allerdings beim Leser der leise Anflug eines sanften Hauches von Scheinheiligkeit entstehen.
Rechtsanwältin Julia Wasert widmet sich in einem Aufsatz auf anwalt24.de dem Thema Markenkauf – Wertsicherung bei Unternehmensübertragungen und der Bedeutung von Due Dilligence und Vertragsgestaltung.
Jedenfalls in Bezug auf ungerechtfertigte Domainregistrierungen in Verbindung mit dem eigenen Unternehmensnamen. Das Verfahren um die Domain morganstanleymutualfunds.com war bereits das zweite Schiedsverfahren in kurzer Zeit, welches das US-Finanzunternehmen vor dem Schiedsgericht des NAF für sich entschied:
Fall Nr.: : FA0509000567680
Morgan Stanley v. Ralph Parker
In Vorbereitung auf das heutige Bundesliga Spiel zwischen Borussia Mönchengladbach und dem Hamburger Sportverein ein Blick auf die Marken der beiden Vereine:
In punkto Markenbesitz – beim DPMA eingetragene Marken – besiegt Gladbach Hamburg mit 10 zu 6.
Wenn das Spiel vergleichbar endet, bin ich zufrieden!