Jurabilis hat diese erstaunliche Plattform für den Handel mit Rechten an Computerspielen entdeckt.
Chevy vs Chery
Markenbusiness berichtet über die aussergerichtliche Einigung zwischen General Motors und seiner Tochterfirma GM Daewoo sowie dem chinesischen Fahrzeugbauer Chery Automobile.
General Motors wollte verhindern, dass Chery seine Autos in den USA unter seinem Firmennamen anbietet. Der amerikanische Konzern sieht in dieser Bezeichnung eine zu große Ähnlichkeit mit seinen Erfolgsmarken Chevrolet und Chevy.
Linktipp: Namedevelopment.com
EuG: Anheuser-Busch Inc. vs HABM
Der US-Braukonzern Anheuser-Busch, Inc. hat beim europäischen Gericht erster Instanz Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eingereicht (Rechtssache T-366/05).
Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM bezüglich der Markenanmeldung “BUDWEISER” (Anmeldenr. 1 603 489) die Entscheidung des HABM im Widerspruchsverfahren zu bestätigen.
Anheuser-Busch hatte die Gemeinschaftsmarke “BUDWEISER” für die Klassen 32 und 33 angemeldet. Gegen die Anmeldung war von der tschechischen Bud?jovický Budvar, národní podnik auf Basis ihrer Marken “BUDWEISER” and “BUDWEISER BUDVAR” für Waren der Klassen 31 und 32 Widerspruch eingelegt worden.
Die Widerspruchsabteilung des HABM hatte dem Widerspruch vollumfänglich stattgegeben und der Anmeldung von Anheuser-Busch die Eintragung in allen beanspruchten Klassen versagt.
Diese Entscheidung war von der angerufenen Beschwerdekammer bestätigt worden.
Mit der jetzt eingereichten Klage begehrt Anheuser-Busch die Entscheidung der Beschwerdekammer teilweise aufzuheben, nämlich soweit die Anmeldung für Waren der Klasse 33 zurückgewiesen wurde.
Zur Klagebegründung wird ausgeführt:
Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da zwischen den einander gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe. Die Waren seien hinreichend unterschiedlich, um jede Verwechslungsgefahr bei den Verbrauchern auszuschließen.
Elektronisches Unternehmensregister
Stefan Deyerler informiert auf Unternehmensjurist.de über den Beschluss des Bundeskabinetts zum Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG).
Nike Inc. siegreich
Vor dem Schiedsgericht des NAF hat der weltgrößte Sportartikelhersteller Nike Inc. die Domain nikewoman.com erstritten.
Nike konnte sich auf Basis der Markenrechte gegen den Domaininhaber durchsetzen und die Übertragung der Domain erwirken.
(Fall Nr.: FA0510000579896)
Nike, Inc. v. Domain Admin c/o Payphone Search LLC