Stefan Deyerler informiert auf Unternehmensjurist.de über den Beschluss des Bundeskabinetts zum Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG).
Nike Inc. siegreich
Vor dem Schiedsgericht des NAF hat der weltgrößte Sportartikelhersteller Nike Inc. die Domain nikewoman.com erstritten.
Nike konnte sich auf Basis der Markenrechte gegen den Domaininhaber durchsetzen und die Übertragung der Domain erwirken.
(Fall Nr.: FA0510000579896)
Nike, Inc. v. Domain Admin c/o Payphone Search LLC
Aktuelle Titelschutzanzeigen
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 751 vom 14.12.2005:
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Online mit Gott
Weltmeisterschafts-Wetter
Bist du jünger als du denkst?
Die dritte Dimension der Tränen
Quelle: Titelschutzanzeiger
Tiffany vs Tiffany`s
Schon wieder ein klassischer Fall David gegen Goliath in den USA. Gegenstand des Streites ist die Marke Tiffany.
Diamonds.net berichtet über den Rechtsstreit zwischen dem bekannten Juwelier Tiffany & Co. und der Restaurantkette Tiffany’s.
Juwelier Tiffany beschuldigt die Restaurantbetreiber der Markenrechtsverletzung. Die Betreiber von Tiffany`s haben erklärt, nicht klein beigeben zu wollen.
Dann wird sich wohl demnächst ein Gericht mit dem Fall beschäftigen.
WIPO: Gebührensenkung für Anmeldungen aus Entwicklungsländern
Die WIPO hat eine Gebührensenkung für Internationale Markenregistrierungen für sogenannte Least Developed Countries beschlossen.
Die Gruppe dieser Staaten definiert sich nach einer von der UNO geführten Liste, die derzeit 50 Staaten umfasst.
Von den Unterzeichnerstaaten des Madrider Markenabkommens oder des Madrider Protokolls finden sich Bhutan, Lesotho, Liberia, Mozambique, Sierra Leone, Sudan und Sambia auf der Liste.
Ab dem 01. Januar 2006 werden für Internationale Registrierungen auf Basis einer Heimatmarke aus diesen Staaten die Grundgebühren auf 10% des bisherigen Betrages gesenkt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Anmelder in einem der Staaten tatsächlich eine Niederlassung betreibt oder einen Wohnsitz unterhält.
Die Gebührensenkung bezieht sich allerdings nur auf die Grundgebühr nicht aber auf die länderspezifischen Gebühren der beanspruchten Staaten.
Quelle: WIPO
easy Group Brand Manual
Nachdem die easyGroup gestern mit zwei WIPO Schiedsgerichtsverfahren präsent war, heute etwas zu den Marken der easyGroup: