Streit um Champagner-Krapfen

Der Merkur-Online berichtet über den Streit um die Bezeichnung Champagner-Krapfen.

Dem “Comité Interprofessionel du Vin de Champagne” sind die Champagner-Krapfen des Münchner Bäcker Franz Höflinger ein Dorn im Auge. Dem Bäcker wurde eine einstweilige Verfügung angedroht, sollte er die Bezeichnung seines Gebäckes nicht ändern.

Der Erzeuger der Krapfen gibt sich jedoch kämpferisch und sieht sich im Recht, enthalten die Krapfen doch tatsächlich den französischen Schaumwein.

Münchner Löwenbier – Marke verfallen

Die Löwenbräu AG & Co aus München hat ihre mehr als 110 Jahre alte Marke Münchener Löwenbier (Registernummer: 16 488) wegen Nichtverlängerung verfallen lassen. Die Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt am 23.01.2006 aus dem Markenregister gelöscht.

loewenbier

Mit Priorität vom 30.03.1895 beanspruchte die Marke Schutz für Bierprodukte in der Nizzaklasse 32.

Quelle: DPMA

Markenverband beruft neue Vorstandsmitglieder

Der Markenverband teilt per Pressemitteilung mit, dass nachfolgende Personen mit sofortiger Wirkung in den Vorstand berufen wurden:

? Werner Brettschneider (54),
Geschäftsbereichsleiter Consumer Products Deutschland, Beiersdorf AG, Hamburg

? Alexis Perakis-Valat (34),
Sprecher der Geschäftsführung L’Oreal Deutschland GmbH & Co. KG, Düsseldorf

? Henning Rehder (52),
Vorsitzender der Geschäftsführung Unilever Deutschland GmbH, Hamburg

? Andreas F. Schubert (57),
Vorsitzender der Geschäftsleitung Carl Kühne KG, Hamburg

Über den Markenverband:
Der 1903 in Berlin gegründete Verband ist als branchenübergreifender Bundesverband der größte Markenverband weltweit. Seine knapp 400 Mitglieder stammen aus den Bereichen Nahrungs- und Genußmittel, Gebrauchsgüter (u. a. Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel, Bekleidung, Haushaltsausstattung), pharmazeutische Produkte sowie Luxuskosmetik und Dienstleistungen.

Quelle: Markenverband

Hessischer Handkäs als Ursprungsbezeichnung angemeldet

Unter dem Aktenzeichen 30599015.2 hat die Landesvereinigung für Milch und Milcherzeugnisse Hessen e.V. die Eintragung einer geographischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung für die Bezeichnungen

“Hessischer Handkäse”
“Hessischer Handkäs”

beantragt.

Als geografisches Gebiet wurde das Bundesland Hessen benannt.

Der Antrag wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der achten Kalenderwoche veröffentlicht.

Innerhalb von vier Monaten ab Veröffentlichung eines Antrags kann von jeder Person beim Patent- und Markenamt eine Stellungnahme zur Schutzfähigkeit der geographischen Angabe (g. g. A.) oder der Ursprungsbezeichnung (g. U.), die Gegenstand des Antrags ist, eingereicht werden.