Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 764 vom 22.03.2006:
Die schnelle Liste
ES GIBT KEIN MORGEN MEHR
Kalter Krieg im Radio
Entspannt älter werden
Retter der Nation
Mike-Leon Superstar
Quelle: Titelschutzanzeiger
markenrechtliches Sammelsurium
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 764 vom 22.03.2006:
Die schnelle Liste
ES GIBT KEIN MORGEN MEHR
Kalter Krieg im Radio
Entspannt älter werden
Retter der Nation
Mike-Leon Superstar
Quelle: Titelschutzanzeiger
dokumentiert die Entscheidung des Bundespatentgerichtes (28 W (pat) 262/04) in der Beschwerdesache betreffend die Marke 375 067
hier: Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches.
Die Merck KGaA aus Darmstadt ist vor dem Schiedsgericht der WIPO mit ihrem Antrag auf Übertragung der Domain merckblog.com gescheitert.
Merck konnte nach Auffassung des Schiedsgerichtes den Nachweis der böswilligen Registrierung und Nutzung der Domain durch den Inhaber Paul Rostkowski aus den USA nicht erbringen
Das Schiedspanel lehnte die Übertragung der Domain daher ab und empfahl wegen des komplexen Sachverhaltes ein ordentliches Gericht anzurufen.
(Fall Nr.: D2005-1017)
Merck KGaA v. Paul Rostkowski
Über die Entscheidung des Europäischen Gerichtes erster Instanz in der Rechtssache (T-35/04) berichtet Markenbusiness.
Am 14. März 2006 ist die nachfolgende Bildmarke der Apple Computer, Inc. unter der Registernummer 3067950 vom US Patent & Trademark Office ins Markenregister eingetragen worden.
Das sogenannte Shuffle Symbol findet z.B. Verwendung auf den Verpackungen des iPod Shuffle.
via macsimumnews.com
Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization hat der Pharmakonzern Merck KgaA die Domain merck.bz eingeklagt.
Das Unternehmen aus Darmstadt konnte mehr als 500 Marken in 171 Ländern für das Kennzeichen Merck vorweisen.