Law Firm vs. Domaingrabber

Domaingrabbing ist nicht besonders pfiffig.
Domaingrabbing mit bekannten Marken ist gar nicht pfiffig!
Domaingrabbing mit dem Namen einer der weltweit größten Anwaltskanzleien ist richtig dämlich.

Vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forum NAF hat die Anwaltskanzlei Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP. mit Sitz in Chicago die Tippfehlerdomain mayerbrownerowe.com von ihrem panamesischen Inhaber eingeklagt.

(Fall Nr.: FA0602000646073)
Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP v. Domaincar

Clooneys „Syriana“ ein Plagiat?

Markenbusiness berichtet über die Plagiatsvorwürfe gegen den Kinofilm Syriana.

Als Co-Produzent des Kinostreifens „Syriana“ muss sich George Clooney den Vorwurf gefallen lassen, das Drehbuch zum Film sei eine Kopie. Die französische Schriftstellerin Stephanie Vergniault behauptet, mehrere Szenen stammten aus dem von ihr verfassten Manuskript „Oversight“. Sie fordert deshalb zwei Millionen Euro Schadenersatz. In dieser Woche müssen Warner Bros, George Clooneys Produktionsfirma Section Eight sowie der Regisseur Stephen Gaghan vor einem Gericht in Paris erscheinen und zu dem Fall Stellung nehmen.

g.g.A.: Hessischer Apfelwein

Die Bezeichnungen Hessischer Apfelwein und Gespritzter Hessischer Apfelwein sind vom Verband der Hessischen Obst- und Fruchtsaftkeltereien e.V. beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Eintragung einer geographischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung angemeldet worden. (Aktenzeichen: 30599009.8)

Als geographisches Gebiet wird das gesamte Bundesland Hessen genannt.

Innerhalb von vier Monaten ab Veröffentlichung eines Antrags kann von jeder Person beim Patent- und Markenamt eine Stellungnahme zur Schutzfähigkeit der geographischen Angabe (g. g. A.) oder der Ursprungsbezeichnung (g. U.), die Gegenstand des Antrags ist, eingereicht werden.

Quelle: DPMA