Herr Rossi: T-Shirts für 4000 EUR

Die spanische PRECISPORT S.L. vermarktet, nach Auskunft ihrer Münchner Anwälte, weltweit die Rechte des italienischen Motorradrennfahrers Valentino Rossi.
Der mehrfache Weltmeister ist persönlich Inhaber diverser Marken unter anderem gehören ihm die nachfolgenden Europäischen Gemeinschaftsmarken:

4734505

Nizzaklassen: 14, 35, 38
Status: Angemeldet

3636859

Nizzaklassen: 09, 12, 16, 18, 25, 28
Status: Widerspruch erhoben

Im Auftrag der PRECISPORT hat die Anwaltskanzlei jetzt Frau Ursula Behr wegen der Verwendung der Marke Valentino Rossi abgemahnt. Frau Behr hatte selbstentworfene T-Shirts mit der Beschreibung “T-Shirt VALENTINO ROSSI Originell” bei eBay angeboten.
Bis hierhin ist der Vorgang definitiv sehr ärgerlich, sicherlich vermeidbar aber leider auch deutscher Internetalltag.
Ungewöhnlich und bemerkenswert sind allerdings der mit 150.000 EUR angesetzte Streitwert und die Hinzuziehung eines externen Patentanwaltes, was die Kostennote der Kanzlei auf beachtliche 4141.- EUR inkl. MwSt. und Post-und Telekommunikationspauschale aufbläht.

Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der einzigen eingetragenen Valentino Rossi Marke um eine Wort-/Bildmarke mit nicht unerheblichem grafischem Anteil handelt, die zudem noch durch drei verschiedene Widerspruchsverfahren belastet ist, Herr Rossi ganz gewiss ein weltberühmter Sportler, aber wohl kaum eine marktrelevante Bekleidungsmarke ist, die Hinzuziehung eines PA sicherlich rechtens, aber für einen Markenrechtsexperten wohl kaum notwendig ist, das abmahnende Unternehmen nicht Markeninhaber ist und der zugrunde gelegte Streitwert lapidar als “am untersten Ende des Angemessenen liegend” bezeichnet wird, bleibt bei dieser Abmahnung ein übler Beigeschmack zurück.
Die Geschmackspalette könnte hier, je nach Empfindsamkeit, von mangelndem Fingerspitzengefühl über handwerklichen Pfusch bis hin zu Gebührenschinderei reichen.

via Mein-Parteibuch

FC Barcelona gewinnt Domains

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization hat der spanische Fußballclub FC Barcelona die Domains fcbarcelona.net und fcbarcelona.org eingeklagt.

Der FC Barcelona ist nicht nur in Spanien, sondern auch europaweit einer der bekanntesten und erfolgreichsten Fußballvereine. Das Team um den brasilianischen Superstar Ronaldinho steht aktuell im Finale der europäischen Champions League.

Der Name des amtierenden spanischen Meisters ist in Spanien durch diverse Markeneintragungen und auch als Europäische Gemeinschaftsmarke geschützt.

Der spanische Domaininhaber gab im Verfahren um seine Domains keinerlei Stellungnahme ab. Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.

(Fall Nr.: D2006-0183)
Fútbol Club Barcelona v. GRN Serveis Telemàtics, S.L.

Adwords-Streit in Australien

Markenbusiness berichtet über eine Abmahnung wegen der Adwords-Praxis für Google in Australien.

Das Telekommunikationsunternehmen AAPT mahnte Google kürzlich ab, weil die Suchmaschine seinen Firmennamen als AdWord an den Konkurrenten Telstra verkauft habe. Bei Eingabe von „AAPT“ in die Suchmaske erschienen Werbelinks von Telstra, in denen Mobilfunkverträge beworben wurden.

TOMORROW FOCUS AG klagt für ihre Gemeinschaftsmarke

Die TOMORROW FOCUS AG hat in der Rechtssache (T-90/06) Klage beim Europäischen Gericht erster Instanz gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eingereicht.

TOMORROW FOCUS hatte die Wortmarke “Tomorrow Focus” für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 38, 41 und 42 (Anmeldung Nr. 2382455) zur Anmeldung gebracht. Der Eintragung war von der niederländischen Information Builders (Netherlands) B.V. auf Basis der prioritätsälteren Gemeinschaftsmarke “Focus” widersprochen worden.

Das HABM hatte dem Widerspruch stattgegeben und die Eintragung für die Klassen 9 und 42 zurückgewiesen. Diese Entscheidung war von der Beschwerdekammer des Amtes bestätigt worden.

Mit der nunmehr eingereichten Klage begehrt die TOMORROW FOCUS die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 17.01.2006 (Sache R116/2005-1) aufzuheben, soweit diese Entscheidung eine Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung “Tomorrow Focus” Nr. 002382455 anordnet und die Marke auch für die Klassen 09 und 42 einzutragen. Begründet wird die Klage mit der unrichtigerweise angenommenen Verwechslungsgefahr zwischen “Focus” und “Tomorrow Focus”.

Quelle: HABM