OLG Köln: Duplo – Markenschutz für Pralinenform

Die schmal-längliche, halbrunde Form des «duplo»-Schokoladenriegels nimmt der Verbraucher durch seine langjährige und intensive Benutzung als Hinweis auf dessen Hersteller wahr. So lautet eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, mit der einem Unterlassungsbegehren des Herstellers im einstweiligen Verfügungsverfahren stattgegeben wurde. Die Firma «Ferrero» wehrte sich somit erfolgreich gegen einen Konkurrenten, der einen Schokoladenriegel in ähnlicher Aufmachung angeboten hatte. Der zuständige Senat stellte fest, bei einem unmittelbaren Vergleich der beiden Produkte werde die Form des «duplo»-Riegels markenmäßig in verwechslungsfähiger Weise benutzt (Urteil vom 03.03.2006, Az.: 6 W 5/06).

Quelle: Beck

via ElbeBlawg

WIPO: Gebühren für Vietnam

Die WIPO informiert über die individuellen Anmeldegebühren Vietnams bei Beanspruchung des Schutzes im Rahmen einer Internationalen Registrierung auf Grundlage des Madrider Protokolls (PMMA).

Anmeldegebühr für eine Nizzaklasse: 155.- CHF
Je weiterer Klasse: 122.- CHF

Verlängerungsgebühr für eine Nizzaklasse: 139.- CHF
Je weiterer Klasse: 122.- CHF

Quelle: WIPO

West Point: Streit zwischen US Militär und Anti-Kriegs Aktivisten

Die Marke WEST POINT steht im Mittelpunkt eines Streites zwischen der U.S. Military Academy und der Gruppe “West Point Graduates Against the War” (WPGAW).
West Point, die älteste und wohl bekannteste US Militär Akademie sieht durch die Verwendung des auch markenrechtlich geschützten Kennzeichen seine Rechte verletzt und hat die Anti-Kriegs Gruppierung abgemahnen lassen.

Die Marke WEST POINT genießt unter der Registernummer 2320987 Schutz für die Nizzaklassen 14, 16, 21, 24, 25, 28, 35 und 41.

Bei den Gründern der WPGAW handelt es sich um Absolventen der West Point Academy. Die Mitgliedschaft in der Gruppe steht allen Absolventen der US Military Academy, sowie deren Hinterbliebenen offen.

Nach Auskunft des Gründungsmitgliedes Jim Ryan wird die Gruppe der Abmahnung nicht Folge leisten und für ihr verfassungsmäßiges Recht an dem Namen kämpfen.

Quelle: The Raw Story

HUK-Coburg klagt Domain ein

Die HUK-COBURG haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands A.G. hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO die Domain hukcoburg.com erstritten.

Die HUK-Coburg ist eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen und hat ihren Namen durch nationale Marken seit 1980 und Gemeinschaftsmarken seit 1996 abgesichert.

Der Domaininhaber aus Venezuela konnte mangels Stellungnahme keine eigenen Rechte an der Domain belegen.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2006-0439)
HUK-COBURG haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands A.G. v. DOMIBOT (HUK-COBURG-COM-DOM)