.EU: 11:00 Startschuss zur Landrush2

Um 11:00 startet die Landrush Periode 2 für die Vergabe der Top-Level-Domain .EU.

Etwa 50.000 in der Sunrise Period nicht zugeteilte .eu-Domains aus der Sunrise Period können registriert werden.

Diese Domains wurden in der Sunrise Period zwar angemeldet, jedoch nicht zugeteilt, da z.B. die entsprechenden Nachweis-Dokumente nur unvollständig oder zu spät eingereicht worden sind. All diese Domains wirft EURid nun erneut in die “Verlosung”, so dass sich der Allgemeinheit außerhalb der strengen Regeln der Sunrise Period eine zweite Chance eröffnet, die meist begehrten – da häufig allgemein beschreibenden – Domains zu ergattern.

Entgegen ursprünglicher Planungen hat EURid darauf verzichtet, eine vollständige Liste der freiwerdenden Domains zu veröffentlichen.
Gegen diese Pläne hatten einige Domain-Registrare protestiert, da eine solche Liste dem Domain-Grabbing Tür und Tor geöffnet hätte.

Quelle: Pressemitteilung der United Domains AG

Schon wieder Markenstress für GoYellow

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 31.05.2006 (Az: 1HK O 11526/05) entschieden, dass dem Onlinebranchendienstes „GoYellow“ die weitere Verwendung seiner bisherigen Firmenbezeichnung, seiner Internetadressen und seines Firmenlogos untersagt ist. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Löschung der Firma des Beklagten im Handelsregister an und sprach dem klagenden Stromunternehmen Yello Schadensersatz zu.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Golem

via Muepe

Im Jahre 2004 hatte das Unternehmen die Bezeichnung GoYellow gewählt, nachdem der vorherige Name GooGelb im Markenstreit gegen den Anbieter der Gelben Seiten DeTeMedien verloren wurde.

Mehr zur Historie der Marke GoYellow bei Markenbusiness:
Mit Googelb gegen die Gelben Seiten

“Portal ohne Namen”
DeTeMedien erwirkt einstweilige Verfügung gegen „GoYellow“


DeTeMedien verliert gegen GoYellow geführten Streit um die Farbe Gelb

Weniger Erfolg als in München hatte EnBW allerdings mit dem Versuch der Durchsetzung seiner Marke Yello in der Schweiz.
Schweizer Gericht entscheidet gegen EnBW
„Yello“ und „Yellow Access“ sind nicht verwechslungsfähig
Quelle: Markenbusiness

Axel Springer gewinnt AutoBild-Domains

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die Axel Springer AG die Domains autobild.org und autobild.net erstritten.

Axel Springer besitzt mehrere eingetragene AUTOBILD Marken in Deutschland, in der EU, den USA sowie in weiteren europäischen Ländern, darunter auch Weißrußland, wo der Domaininhaber seinen Wohnsitz hat.

Dem Argument des Domainbesitzers, dass es sich bei Autobild um einen generischen Begriff handelt, wollte sich das Schiedsgericht nicht anschliessen und führte weiterhin aus:

Das Panel ist der Ansicht, dass dem Beschwerdegegner die Beschwerdeführerin und insbesondere die Zeitschrift “AutoBild” zum Zeitpunkt der Registrierung der streitgegenständlichen Domain Namen bekannt gewesen sein muss. Diese besaß schon damals eine weit über die Grenzen Deutschlands hinausreichende Bekanntheit. Die Beschwerdeführerin bewirbt die Zeitschrift “AutoBild” seit Jahren regelmäßig in den Medien. Selbst für einen flüchtigen Betrachter ist “AutoBild”, wie auch die anderen Produkte der Beschwerdeführerin (z. B. ComputerBild, SportBild), in Kiosken und Zeitschriftenläden kaum zu übersehen. Die Eingabe des Begriffes “autobild” in eine herkömmliche Internetsuchmaschine, wie z. B. Google, ergibt über 6 Millionen Treffer. Allein die ersten 200 Treffer, die auf Webseiten in mehreren Sprachen verweisen, haben fast ausschließlich die Zeitschrift der Beschwerdeführerin zum Gegenstand. Laut den Einträgen im Internet Lexikon Wikipedia zum Thema “AutoBild” erscheint dieses Magazin darüber hinaus in 30 Sprachen.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.

(Fall Nr.: D2006-0253)
Axel Springer AG v. Roustam Asimov