Verwechslungsfähig?

Gegen die nachfolgend dargestellte Gemeinschaftsmarke (Anmeldung Nr. 1 469 121) angemeldet für die Ware gerösteter Kaffee in der Nizzaklasse 30,

war von der Japan Tobacco Inc. auf Basis ihrer Wort-/Bildmarke Camel Widerspruch erhoben worden.

Beispielhaft ist hier eine beim Deutschen Patent- und Markenamt registrierte Camel Marke wiedergegeben.

Die Widerspruchsabteilung des HABM hatte dem Widerspruch wegen Verwechslungsgefahr und
unlauterer Ausnutzung/Beeinträchtigung stattgegeben.
Diese Entscheidung war von der Beschwerdekammmer aufgehoben worden.

Gegen diesen Beschluss der Beschwerdekammer hat die Japan Tobacco Inc. jetzt unter dem Aktenzeichen T-128/06 Klage beim Europäischen Gericht erster Instanz eingereicht.

HABM: tschechische Markenanmelder

Rangliste der tschechischen Unternehmen mit den meisten Europäischen Gemeinschaftsmarken.
Anzahl der Marken in Klammern.

Skoda Auto (21)

Sazka a.s. (17)

Kofola a.s. (12)

Balakom a.s (9 )

Gamey Industries (8 )

Paramo (8)

Pleòský Prazdroj (8)

Barvy A Laky Hostivar (7)

Biocel Paskov (7)

Kenvelo CZ (7)

Insgesamt werden 776 Gemeinschaftsmarken von tschechischen Inhaber gehalten. Das entspricht einem Anteil von 0,14% am Gesamtbestand.

Quelle: HABM Alicante News 06/2006

Reemtsma übernimmt Imperial Marken

Die Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH aus Hamburg hat eine drei Marken umfassendes Portfolio von der Kaiser’s Tengelmann AG übernommen. Die Übertragung der Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 24. Kalenderwoche veröffentlicht.

930 471

Nizzaklasse: 34

1 034 905
IMPERIAL
Nizzaklasse: 34

DD 652 072
Imperial
Nizzaklasse: 34

Quelle: DPMA

downunder.travel bleibt in Australien

Downunder ist ein gängiges Synonym für Australien. Diese Tatsache nutzt auch die australische Tourismusbehörde und bewirbt das Reiseland Australien unter der Domain downunder.travel.

Mit dieser Nutzung war allerdings die kanadische Goway Travel Limited aus Toronto nicht einverstanden und machte die Domain zum Gegenstand eines Schiedsverfahren vor der World Intellectual Property Organisation.

Die Goway Travel Limited ist Inhaberin einer kanadische und einer US Marke mit dem Wortbestandteil DOWNUNDER. Bei beiden Marken handelt es sich um Wort-/Bildmarken, die, und diesen Sachverhalt “vergaß” die Antragstellerin im Schiedsverfahren zu erwähnen, explizit keinen exklusiven Schutz für das Wort DOWNUNDER beanspruchen.

US Marke (Registernummer: 76460728)

Das Schiedsgericht lehnte den Antrag auf Domainübertragung ab und stellt fest, dass sich die Antragstellerin des Reverse Domain Name Hijacking schuldig gemacht habe.

Australisch entspannt zeigte sich die beklagte Tourismusbehörde, die, auf ihre besseren Rechte vertrauend, im Verfahren keine Stellungnahme abgab.

(Fall Nr.: D2006-0344)
Goway Travel Limited v. Tourism Australia