Der Spiegel berichtet über den Erfolg der Moonlight-Lampen und den Kampf des Herstellers gegen Plagiate.
via: Unternehmensjurist
markenrechtliches Sammelsurium
Der Spiegel berichtet über den Erfolg der Moonlight-Lampen und den Kampf des Herstellers gegen Plagiate.
via: Unternehmensjurist
Gerhard Delling scherzt in der Halbzeit des Spiels Brasilien gegen Kroatien über die Halbzeit Marke der Fleischerinnung Bonn-Rhein-Sieg aus Sankt Augustin.
Man hat sich unter der Registernummer 30469914 die Wortmarke HALBZEIT FLEISCH- UND WURSTSPEZIALITÄTEN für Fleisch- und Wurstwaren, Blutwürste, Fleisch, Fleisch, konserviert, Fleischextrakte, Fleischgallerten, Fleischkonserven, Fleischwaren, eingesalzen (Pökelfleisch), Leber, Leberpastete, Wildbret, Wurst (Bratwurst, Brühwurst), Würstchen im Ausbackteig und Wurstwaren registrieren lassen.
Damit steht die Fleischerinnung aber nicht ganz alleine da, insgesamt sind sechs Halbzeit Marken im Markenregister des DPMA verzeichnet.
Zum Beispiel die Wortmarke Halbzeit (Registernummer: 1027137), eingetragen in den Nizzaklassen 03 und 32 (Parfümerien, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; ätherische Öle, kosmetische Essenzen; alkoholfreie Getränke). Oder die Wortmarke Dritte Halbzeit (Registernummer: 30611182) mit Schutz in den Klassen 25 Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, 40 Materialbearbeitung, insbesondere Bedrucken von Stoffen, 41 Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten und 43 Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.
Quelle: DPMA
Der Münchner Wochenanzeiger berichtet über die Bilanz der Münchner Polizei zum Auftaktwochenende der Weltmeisterschaft.
Darüber hinaus wurden knapp 40 Personen wegen Verstößen gegen das Markenrecht und die Gewerbeordnung festgenommen.
Geschmacksmuster
Nummer: M9605488.3
Beschreibung: Kinderkappe mit Sonnensichtschutz und aufgenähtem stilisierten Elefantenkopf
Quelle: DPMA
Ich will mir lieber nicht vorstellen, was mit dem Kind passiert, das mit dieser Mütze den Schulhof betritt….
Markenbusiness berichtet über den beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes im Löschungsverfahren gegen die Marke Pan Am.
Es nicht von vorneherein sitten- und wettbewerbswidrig, eine durch fünfjährige Nichtbenutzung frei gewordene Marke für sich anzumelden und zu nutzen.
Die Spielbanken Niedersachsen GmbH aus Hannover hat die Wort-/Bildmarke www.casinoland.de (Registernummer: 300 12 392) übernommen.
Die Marke genießt mit Priorität vom 18.02.2000 Schutz in den Nizzaklassen 38, 41 und 42.
Beansprucht werden die Dienstleistungen Telekommunikation; Unterhaltung; Erstellung von Programmen für die Datenverarbeitung; Erstellung und Betrieb von Informationsangeboten im Bereich des Gewinn- und Glücksspiels.
Die Übertragung wurde vom Deutschen patent- und Markenamt in der 23. Kalenderwoche veröffentlicht.
Quelle: DPMA