WIPO: zusätzlich Klassengebühren

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Änderung bezüglich der Anmeldegebühren für Internationale Registrierungen auf Basis des Madrider Markenabkommens beziehungsweise des Madrider Protokolls.

Zukünftig werden seitens der WIPO keine zusätzlichen Klassengebühren mehr erhoben, wenn im Registrierungsverfahren von der WIPO Umklassifizierungen oder Klassifizierungskorrekturen vorgenommen werden und dadurch zusätzliche Klassen hinzutreten.

Diese möglicherweise hinzugetretenden klassen werden aber im Falle einer Verlängerung der Marke voll berechnet.

Sollten im Zuge einer Klassenkorrektur der WIPO Klassen entfallen, so erfolgt konsequenterweise auch keine Rückerstattung von Gebühren seitens der WIPO.

Quelle: WIPO

stockholm.eu – oder wer zu spät kommt…

Wer bevorzugte Rechte nicht wahrnimmt, steht hinterher mit leeren Händen da.
So könnte man die Situation öffentlicher Körperschaften zusammenfassen, die in der Sunrise Periode zur Registrierung der Top-Level-Domain .EU von ihrem Recht zur bevorzugten Registrierung keinen Gebrauch gemacht haben.
So erging es auch der schwedischen Hauptstadt Stockholm, deren Verwaltung nach Abschluss der Sunrise Periode 1 feststellten musste, dass die Domain stockholm.eu von einem niederländischen Unternehmen registriert worden war.
Daraufhin strengte die Stadt ein ADR Verfahren vor dem Prager Arbitration Center an, um die Übertragung der Domain zu erreichen.

Allerdings konnte sich das Schiedsgericht nicht der Auffassung Stockholms anschliessen, dass die Registrierung seitens der niederländischen Traffic Web Holding BV regelwidrig erfolgt sei.

Stockholm verfügt über keine Markenrechte, die eine erfolgreiche Basis für ein Schiedsverfahren dargestellt hätten. Ein böswilliges Vorgehen des Domaininhabers sei ebenfalls nicht ersichtlich. Trotz ausreichender Hinweise auf Böswilligkeit seitens des Domaininhabers wies das Schiedsgericht die Beschwerde der Stadt Stockholm zurück.

Anders als im Verfahren um die Domain frankfurt.eu, welches die Stadt Frankfurt am Main erfolgreich geführt hatte, wurde hier nicht die fehlerhafte Zuteilung seitens der EURid angegriffen.
Insofern kann die Stockholm Entscheidung durchaus als richtungsweisend für Städte und andere öffentliche Körperschaften gelten, die die Registrierung ihrer Domain in der Sunrise Periode verschlafen haben.

(Fall Nr.: 00386)
Stockholms Stad vs. Traffic Web Holding BV

Nizzaklassenstatistik April (02)

Die am häufigsten beanspruchten Nizzaklassen beim DPMA im April 2006:

Klasse 35
Anzahl der Anmeldungen: 1484
(enthält u.A. Werbung; Unternehmensberatung)

Klasse 41
Anzahl der Anmeldungen: 1276
(enthält u.A. Ausbildung; Unterhaltung)

Klasse 42
Anzahl der Anmeldungen: 1113
(enthält u.A. Softwaredesign; Forschung; technologische Dienstleistungen)

Klasse 09
Anzahl der Anmeldungen: 954
(enthält u.A. Datenträger; Computer; Elektronik)

Klasse 16
Anzahl der Anmeldungen: 795
(Druckereierzeugnisse)

Quelle: Markenbusiness

Volvo gewinnt Tippfehlerdomain

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat der schwedische Autoproduzent Volvo die Domain vovlo.net erstritten.

VOLVO ist eine berühmte, weltweit bekannte und international registrierte Marke. Volvo argumentierte diese Marke habe dem Domaininhaber auch bekannt sein müssen, als er die Domain benutzte um auf Automobil-Webseiten zu verlinken.

Das Schiedsgericht schloss sich der Auffassung an, dass es sich bei der Domain um eine bewusste Tippfehlervariante der berühmten Marke handle und ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2006-0631)
Volvo Trademark Holding AB v. Domaincar

Frankreich: Virgin muss Schadensersatz zahlen

Markenbusiness berichtet über die Entscheidung des Pariser Handelsgerichtes in Sachen Virgin France gegen France Telecom und Orange.

Weil die Musikladen-Kette Virgin France den Song “Hung Up” illegal vertrieben hat, muss sie Warner Music sowie den französischen Telekommunikationsunternehmen France Telecom und Orange 600.000 Euro Schadensersatz zahlen.