BPat: COLOR MAXIMIZER

In der Beschwerdesache 24 W (pat) 289/04 hatte der 24. Senat des Bundespatentgerichtes mit der Wortmarke COLOR MAXIMIZER (Registernummer: 303 00 853) zu befassen.

Die Marke war für „Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Mittel zum Pflegen, Reinigen, Tönen, Färben, Blondieren, Festigen und dauerhaften Formverändern (Wellen) der Haare“ eingetragen und auf Antrag von dritter Seite wegen absoluter Schutzhindernisse vom Deutschen Patent- und Markenamt gelöscht worden.

Gegen diesen Beschluss richtete sich die nunmehr vom BPat zu entscheidende Beschwerde.
Der Senat urteilte:

Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin hat in der Sache keinen Erfolg. Die Markenabteilung hat die Löschung der angegriffenen Marke „COLOR MAXIMIZER“ zu Recht angeordnet, da deren Eintragung die absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG entgegengestanden haben (§ 50 Abs. 1 MarkenG) und diese auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag im Beschwerdeverfahren noch fortbestehen (§ 50 Abs. 2 S. 1 MarkenG).

[…]Aus den dargelegten Gründen ergibt sich ferner, dass der angegriffenen Marke zum Eintragungszeitpunkt auch die Unterscheidungskraft, d. h. die (konkrete) Eig-nung gefehlt hat und noch fehlt, die Waren, für welche sie eingetragen worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Quelle: Bundespatentgericht

last-minute.eu – Rücker vs. LTUR 1:1

Im ADR Verfahren um die Domain lastminute.eu war Thomas Rücker erfolgreich und hatte den Angriff der LTUR Tourismus AG auf seine Domainregistrierung abwehren können.
Jetzt versuchte er seinerseits der LTUR die Domain last-minute.eu im ADR Verfahren abspenstig zu machen und reichte eine Beschwerde gegen die Vergabe der Domain beim Prager Arbitration Center ein.

Beschwerdegegner war jedoch nicht die LTUR, die die Domain in der Sunrise Periode registriert hatte, sondern Rücker griff die EURid wegen der vermeintlich fehlerbehafteten Zuteilung der Domain an.

Der Beschwerdeführer monierte, dass die LTUR in der Sunrise Periode 1 für die Domain last-minute.eu insgesamt elf Anträge eingereicht habe. Zehn dieser Anträge seien mit korrekten Angaben zum geltend gemachten Markenrecht ausgestattet gewesen. Beim elften Anträg hätten statt der Marke last-minute lediglich zwei Anführungszeichen im Antrag gestanden. Eben dieser Antrag sei jedoch bei der Registrierung zum Zuge gekommen.
Rücker warf der EURid vor, dass die Zuteilung der Domain auf Basis unvollständiger Daten erfolgt sei.

Das Schiedsgericht interpretierte die Regelungen der Sunrise Periode jedoch anders, akzeptierte die nachträgliche Ergänzung des geltend gemachten Rechtes und wies die Beschwerde ab.

Fall Nr.: 00328
Thomas Rücker vs. EURid

Japanische Konzerne gegen Produktpiraterie in China

Heise berichtet über eine Initiative japanischer Elektronikkonzerne gegen chinesische Produkt- und Markenpiraterie.

Geschätzte 116 Milliarden Euro Schaden müssen japanische Elektronikkonzerne jährlich durch Plagiate ihrer Produkte hinnehmen. Die gefälschte Ware kommt überwiegend aus China. Daher haben sich nun Canon, Sharp, Sony, NEC und Olympus zusammengeschlossen und starten gemeinsam mit den japanischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen eine Initiative gegen Produktpiraterie.

Löschungsanträge (27/2006)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde in der 27. Kalenderwoche vom Deutschen Patent- und Markenamt ein Löschungsantrag veröffentlicht.

301 39 099
German Letter
Nizzaklassen: 35, 39, 42

304 07 202

Nizzaklasse: 07

305 38 071
back dir deinen traummann
Nizzaklassen: 09, 21, 25, 30

306 02 602
PIXEL SCRIPT
Nizzaklassen: 09, 35, 42

306 02 603
MILLION PIXEL SCRIPT
Nizzaklassen: 09, 35, 42

Quelle: DPMA