Dornröschenmarken: Auferstanden aus dem Markenfriedhof – tituliert Markenbusiness den Artikel zum Markenrevival an den Beispielen Sinalco, Creme 21, Möbus, Bugatti oder Maybach.
Löschungsanträge (37/2006)
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 37. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
304 22 565
TOOOR!
Nizzaklassen: 09, 16, 25, 28, 35, 38, 41
303 34 372
Nizzaklasse: 33
Quelle: DPMA
Mach’ mal Pause…
empfiehlt die The Coca-Cola Company unter der Registernummer C5281.
In diesem Sinne ist jetzt hier eine Woche Blogpause.
Australien: Kein Markenschutz für BP Grün
Markenbusiness berichtet über den ablehnenden Bescheid für die grüne Farbmarke.
Schreibmaschinenklassiker gelöscht
Wegen Nichtverlängerung ist die 101 Jahre alte Wort-/Bildmarke REMINGTON (Registernummer: 13 734) aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes gelöscht worden.
Die Marke genoß mit Priorität vom 23.08.1895 Schutz in der Nizzaklasse 16 für Schreibmaschinen und deren Teile, sowie Zubehör zu Schreibmaschinen.
Die Löschung wurde vom DPMA in der 37. Kalenderwoche veröffentlicht.
Quelle: DPMA
Überraschung im Porzellanverfahren
Im Gerichtsverfahren um einen gefälschten Teller der Marke Meissen päsentierte der Vertreter der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meissen dem Gericht statt des gefälschten Porzellans lediglich einen Haufen Scherben.
Versehentlich sei der Teller zu Bruch gegangen erklärte der Justiziar des Unternehmen. Ein erstaunlicher Zufall wenn man bedenkt, dass das Recht auf Zerstörung der Fälschung Gegenstand des Rechtsstreites mit dem Eigentümer des Tellers war.
So bleibt die Staatliche Porzellanmanufraktur zwar auf den Gerichtskosten sitzen und muss dem Eigentümer des Tellers einen Schadensersatz in Höhe von fast 160 Euro leisten, geht aber trotzdem als Sieger aus dem Gerichtssaal, denn die Nachricht an die Fälscherszene ist deutlich – nur in Scherbenform sind Fälschungen akzeptabel!
Quelle: SZ-Online