11. September 2001 – Markenschutz abgelehnt

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Datum Verfahrensstand: 05.02.2004
Markentext: 11. September 2001
Markenform: Wortmarke
Leitklasse: 41
Klassen: 03; 09; 16; 25; 41
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand):
Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümerien, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel; Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Medien, insbesondere Fernsehen (Fernsehserien, Fernsehfilm, Fernsehspiel, Formate), Kinofilm, Online-Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen (z. B. CD-Rom), Hörfunk und Druckerzeugnisse, Bild-Ton und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Tonträger, Hörfunk, Fernsehen und Film

Anmeldetag: 25.09.2001

Nicht-Schutzgrund: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5)
Nichtschutz Begründung: beschreibende Inhalts- und Gegenstandsangabe der Waren und Dienstleistungen; DAtumsangabe als weltweit bekannter Tag der Terroranschläge gegen die USA und Werte der zivilisierten Welt und damit Verstoß gegen guten Sitten

Zurückweisung Beschluss Erstprüfer 2
Letzter Verfahrensstand: Eintragung nicht möglich

Quelle: DPMA

Porzellanstreit – darf die Fälschung zerstört werden?

Um einen gefälschten Teller der Marke Meissen streiten die Staatliche Porzellanmanufaktur Meissen und der Besitzer des gefälschten Stückes in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Dresden.

Die Porzellanmanufaktur will die zur Begutachtung übersandte Fälschung vernichten und wurde deshalb vom Besitzer verklagt. Die daraufhin erhobene Widerklage entschied das LG Leipzig zu ungunsten der Markeninhaberin. Der Teller sollte unversehrt bleiben.

Diese Entscheidung muss jetzt vom 14. Zivilsenat des OLG Dresden überprüft werden.

Quelle: Dresdner Neuste Nachrichten

Australien: Streit um 307

Markenbusiness berichtet über den Streit um das Kennzeichen 307 in Australien.

Holden, australische Tochterfirma von General Motors, hat im Land der Kängurus einen Namensstreit mit Peugeot provoziert. Wie die Zeitschrift Auto Motor und Sport berichtet, präsentierte Holden unter dem Label Holden Special Vehicles (HSV) kürzlich einen neuen Sportwagen, der über eine Motorleistung von 307 kW verfügt.

Um das nicht nur unter, sondern auch über der Kühlerhaube deutlich zu machen, setzte der Autobauer einen Schriftzug mit der Zahl „307“ auf den Deckel des Kofferraums. Das gefällt dem französischen Fahrzeugbauer Peugeot allerdings gar nicht, da er die Rechte an seiner weltweit geschützten Marke „307“ verletzt sieht.